Viersen-Süchteln: Anruf einer falschen Polizeibeamtin führte nicht zum Erfolg: Seniorin war wachsam

Viersen-Süchteln: (ots)

Nicht auf den Anruf einer falschen Polizeibeamtin fiel am Montag, gegen 10:30 Uhr, eine 71-jährige Frau aus Süchteln herein. Die Seniorin tat das genau Richtige: Sie beendete das Telefonat, sie überwies kein Geld, sondern erstattete Anzeige bei der richtigen Polizei. Die Seniorin erhielt den Anruf einer angeblichen Polizeibeamtin, die sie überreden wollte, 5000 Euro in die Türkei zu überweisen, um so ein schwebendes Verfahren wegen angeblicher Außenstände aus Gewinnspielteilnahmen außergerichtlich zu beenden. Zur Untermauerung “verband” die Polizeibeamtin die Seniorin auch noch mit einem angeblichen Richter vom Amtsgericht in Viersen, der die Eile und Dringlichkeit einer sofortigen Überweisung unterstrich.

Da die Polizei davon ausgeht, dass weitere Senioren mit ähnlichen Anrufen betrogen werden sollen, warnt sie einmal mehr vor den immer öfter auftretenden Anrufen angeblicher Polizeibeamter. Lassen Sie sich auch nicht täuschen, wenn Anrufer mit Hilfe betrügerische Computermanipulationen mit der “richtigen Telefonnummer 377-0 anrufen sollten. Schreiben Sie sich eine Rückrufnummer auf, lassen Sie sich die Durchwahl und den Namen des angeblichen Polizeibeamten geben und lassen Sie sich dann unter der Rufnummer 02162/377-0 von der Zentrale in der Polizeibehörde weiterverbinden. Nur so haben Sie die Sicherheit, bei einem Rückruf wirklich in der Kreispolizeibehörde Viersen zu landen und dort zu erfragen, ob es sich bei ihrem Telefongesprächspartner wirklich um einen Polizeibeamten oder um einen Betrüger gehandelt hat.





Die Polizei wird sie aber niemals am Telefon auffordern, irgendwelche Geldbeträge zu überweisen. Die Polizei wird sie niemals am Telefon zu einer außergerichtlichen Einigung überreden wollen oder mit einem Richter verbinden. Gericht und Polizei sind voneinander getrennte Behörden! Telefonischen Aufforderungen, Gelder zu überweisen, gibt es nicht. Hierzu ergeht immer eine schriftliche Benachrichtigung. Im Zweifel machen Sie es wie die Seniorin aus Süchteln: Legen Sie auf und wenden Sie sich an die Polizei. Weitere Informationen finden Interessierte hier: http://www.polizei.nrw.de/viersen/artikel__11538.html/ah (1503) 038873-15/6




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