Mönchengladbach: Jobcenter verweigert Kunden Nachzahlung trotz Mittellosigkeit

Mönchengladbach (rix)

Das beim Sozialgericht in Düsseldorf immer wieder Klagen gegen das Jobcenter Mönchengladbach anhängig sind, ist nichts Neues mehr. Doch der Fall dürfte mal wieder das Fass zum überlaufen bringen und die Gemüter erhitzen.

Ein Ehepaar aus Mönchengladbach musste das nun wieder am eigenen Leib erfahren. Trotzt das beide Berufstätig sind, reicht das Geld zum Leben nicht aus. In solchen Fällen können die Leistungen aufgestockt werden. Eine so genannte Ergänzungsleistung wird gezahlt. Ende Mai wurde ein Arbeitsvertrag angepasst. Dem Jobcenter wurde dieser umgehend übermittelt um keine Nachteile zu erzielen.





Wenige Tage später flatterte auch schon der Änderungsbescheid ins Haus. Um aus diesen Bögen schlau zu werden braucht es einige Zeit. Die ergänzende Leistung wurde gekürzt. Nicht mehr als recht wenn jemand mehr verdient. Nicht rechtens hingegen ist es, wenn das Geld erst nach 6 Monaten nachgezahlt wird obwohl dieses jetzt dringend benötigt wird.

Das Ehepaar machte sich heute auf den Weg zum Jobcenter auf der Limitenstraße in Rheydt. Nach Stunden des wartens wurden die beiden aufgerufen. Doch Ihre Hoffnung die Sachlage unkompliziert zu klären wurde schnell zerschlagen. Aufgrund eines geschwärzten Kontoauszuges wo die Ausgaben unkenntlich gemacht wurden, verweigerte das Jobcenter die Auszahlung. Und das obwohl die beiden nachweislich ohne einen Cent da stehen.
Lediglich ein Angebot doch am Montag noch einmal vorbei zu kommen und einen lesbaren Kontoauszug mitzubringen wurde gemacht. Nur wie soll jemand von A nach B kommen ohne Geld in der Tasche. Laufen??? Dafür ist die Strecke eindeutig zu weit. Von einem Ende der Stadt auch nicht realisierbar. Hinzu kommt das anstehende Wochenende, ohne Lebensmittel.
Alle Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht zum persönlichen Gespräch auch noch einmal mitgebracht.

Ist das überhaupt rechtens wollte das Ehepaar wissen. Die Antwort dazu lautet ganz klar nein. Die Sozialgerichte haben dazu eindeutige Urteile gesprochen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, steht einer Nachberechnung nichts im Wege. Das sah die Sachbearbeiterin jedoch anders und verweigerte eine schnelle Hilfe. Das Jobcenter handelte in dem Fall gesetzes wiedrig.





Wenn jemand nachweisen kann dass er Mittellos ist, die erforderlichen Unterlagen vorliegen, muss das Jobcenter den Fall prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Die Gesetzgebung ist da klar geregelt. Wird jedoch gerne umgegangen und der Kunde abgewimmelt. Für uns ist nicht nachvollziehbar warum so gehandelt wurde. Und es ist nicht der Erste Fall der uns erreicht.

Vor einigen Monaten wurde eine 5-köpfige Familie einfach stehen gelassen. 3 Wochen hat es gedauert bis das Jobcenter den Erstantrag bearbeitet hatte und eine Erste Zahlung erfolgte. Obwohl bekannt war, das die Familie keinerlei Geld für Lebensmittel zur Verfügung hat. Kein Einzelfall leider.

Für eine Stellungnahme war das Jobcenter nicht erreichbar. Wir werden dran bleiben und nachberichten.




32 Kommentare

  1. Dieses problem kenne ich von der arge auf der viktoriastrasse habe seit zwei jahren nur aerger mit denen es werden keine unterlagen bearbeitet ausser man macht es mit rückschein ,bin in erwerbsminderrungsrente und bekomme den rest von der arge am zweiten mai habe ich papiere und den weiterbewilligungsantrag abgegeben und wurde dermassen von einer mitarbeiterin beleidigt nur weil ich freundlich um halb zwölf guten morgen gewünscht habe ,zuhause habe ich mit rückschein den teamleiter geschrieben und ihm auch den namen geschrieben um eine entschuldigung verlangt nichts kam es stehen mir monatlich 285 euro noch zu davon ziehen die 190 euro an darlehen ab wie soll ich mit 94 euro im monat da noch leben,habe eine miete von kalt 300 euro bekomme ich hin aber passen die nebenkosten von 120 euro nicht an sondern zahlen 94 euro hätte ich in der alten wohnung auch gehabt nach einem jahr müssen die doch anpassen wollen die aber nicht ,habe mittlerweile bauchschmerzen wenn ich dorthin muss ,die dame die mich beleidigt hat ,hat auch meine weiterbewilligung verschwinden lassen so das ich kein geld diesen monat bekam und mittwoch mit meiner tochter hin bin um bitte zu machen da sitzen so unfreundliche menschen und hoffe nur das die auch mal da stehen müssen wenn die rente nicht reicht

    • nabend erst mal bei mir so ähnlich hab am 17 ein anhörungs bogen bekommen dierekt aus gefüllt und zurarge gebracht vor 12 uhr in den briefkasten eingeworfen die Unterlagenwaren angeblich erst am 22 bei meiner bearbeiterin dan hab ich am 29 30 und 31 täglich über die ba app gebeten zurück zurufen dann kam über die ba app nee antwort sie könnten mich nicht erreichen über haustelefon nicht und auch nicht über das händy ! komisch vom haus auf handy ging und umgekehrt auch frage mich ob die einen verArschen hab nur 50euro gehabt davon miete 350 bezahlen strom und handy und noch einkaufen wie soll das gehen bin mal gespannt wenn ich morgen da bin was raus kommt bei meiner beraterin wenn nicht wende ich mich an die abteilungs leiter und danach an 90.1 und rtl bekomme nur steß wegen denen wenn ich miete und co bezahlen kann !!! ohne zahlungs eingang kann ich nix bezahlen die können einen nicht auf 0 farhen gibt doch einpflicht teil zum überleben laut gesetz.bin mal gespannt

  2. Das Proem kenne ich. Das Joncenter Limitenstraße hätte mir für diesen Monat 233€ Untermiete zahlen müssen. Ist bis heute nicht da. Ich werde beim Gericht demnächst die entsprechenden Schritte einleiten. Da ich nur 180€ überwiesen bekomme und den Rest von diesem Jobcenter zu erhalten habe, fehlt mir jetzt natürlich eine Menge Geld. Auf Nachfragen und Ansprachen wird dort natürlich nicht reagiert.

  3. Der Mitarbeiter hat dort richtig gehandelt, da der Kontoauszug geschwärzt war und er somit einer Mittellosigkeit nicht eindeutig überprüft konnte.
    Denn es besteht ja die Annahme das dort Geld zugeflossen ist was durch das schwärzen des Kontoauszug verschwiegen werden sollte. Somit ist der Beitrag kompletter Unsinn. Denn er hätte ja sein Geld bekommen wenn er den Kontoauszug nicht geschwärzt hätte. Die Frage steht doch im Raum warum hat er es denn geschwärzt? Bin bestimmt nicht ein Fürsprecher der Agentur denn ich kenne den scheiss Laden, aber den Mitarbeiter blieb garnichts anderes übrig um so zu entscheiden.

    • Sie haben scheinbar den Bericht nicht richtig gelesen. Es waren nur die Ausgaben geschwärzt. Die Einnahmen sowie die Aktuelle Summe auf dem Konto war deutlich lesbar. Das Dokument liegt uns vor.

      • Auch die dürfen nicht geschwärzt werden, ist nun mal Fakt,denn er kann ja bei den Ausgaben auch Betrag irgendwo hin überwiesen haben z.B auf ein Konto der Frau somit nicht mittellos.

      • Außerdem wurde doch das Angebot gemacht ,doch am Montag noch einmal vorbei zu kommen und einen lesbaren Kontoauszug mitzubringen. Somit ist die Sachlage klar und auch kein Gericht der Welt gibt dem statt. Denn ich gehe mal von aus, das die Herrschaften ziemlich spät beim JC eingetrudelt sind (am Freitag )und somit es dem Mitarbeiter garnicht möglich war ihn anzubieten heute (Freitag) einen Kontoauszug beizubringen.
        Auch die Frage wie man dort hinkommen soll ? Auch Schwachsinnig, denn wie sind sie denn heute bei der Vorsprache hingekommen ohne ein Pfennig Geld ?

        • Bei Ihren Aussagen kann man nur mit dem Kopf schütteln. Es ist bekannt, das man bei diesem Amt nicht in 5 Minuten dran ist. Die Wartezeiten nur um sich anzumelden sind teilweise schon jenseits von gut und böse. Zu Ihrer Aussage wie man ohne Geld dahin kommt, haben wir sogar eine Antwort. Im Auto war noch soviel Benzin das die Strecke zu absolvieren war. Das war danach jedoch leider nicht mehr der Fall. Und Ausgaben dürfen geschwärzt werden. Es ist ja nicht so, das die beiden einfach Geld haben wollten. Es wurde am Anfang des Monats durch eine zu hohe Anrechnung zu wenig gezahlt.

          • Sie könne ja mit den Kopf schütteln nur sehen sie ja das Ihnen es nicht nützt.
            Und sie sehen ja auch das Kontoauszüge nicht geschwärzt werden dürfen, sie dürfen mir glauben denn ich habe dort mal gearbeitet. Und mit dem Sprit erzählt jeder zweite der dort Vorspricht. Sie Verdienen doch Geld und somit muss ich in der Lage sein so zu Haushalten das ich denn noch Fahrkosten habe notfalls Auto abschaffen und mit Bus und Bahn da hat man Monatskarten die bezuschußt werden

        • Auch falsch, in einem Eilverfahren würde das Sozialgericht Düsseldorf umgehend zu Gunsten der Betroffenen urteilen. Willkürliche Entscheidungen mitunter!

    • Hallo Ralf.
      Man kann doch ganz klar lesen, das AUSGABEN geschwärtzt wurden, und nicht einnahmen!

      Hätte Ralf jemals in einem Jobcenter gearbeitet, wüsste es das es zu ähnlichenen Fällen mehrere Urteile gibt, welche besagen das eingehende Zahlungen für den Grundsicherungsträger (jobcenter) erkennbar sein müssen.
      Ausgaben wie z.b Überweisungen und Abhebungen, dürfen durchaus geschwärtzt werden.

      Wenn jemand zb Geld auf sein Konto überwiesen bekommt, kann er die Quelle des Geldes ebenfalls Schwärtzen. Es muss lediglich der Betrag zu sehen sein.

      Leute die keine Ahnung haben, sollten sich einfach mal bedeckt halten mit ihren äußerungen

      • Hallo Thomas,
        hier sind deine Urteile, und wenn du richtig lesen kannst siehst du auch was geschwärzt werden darf.
        Wenn aber der Verdacht besteht das durch die Schwärzung nicht ersichtlich ist ob Hilfebedürftigkeit besteht hat der Mitarbeiter eindeutig richtig entschieden.

        Der Hilfeempfänger darf bei im Antragsverfahren vorgelegten Kontoauszügen grundsätzlich Empfänger und Verwendungszweck bei Ausgaben (Überweisungen) schwärzen (Anschluss an BSG-Urteile vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R – und vom 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R -).
        Allerdings trägt, wer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, die Folgen einer objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (BSG-Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R -, juris, Rn. 21).
        Dies ist dem Antragsteller im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpft, auch zumutbar und angemessen (BSG-Urteil vom 19.02.2009, a.a.O., Rn. 17).
        Deshalb ist die Geheimhaltung des Verwendungszwecks bzw. des Empfängers der Überweisung grundsätzlich geschützt, wobei die Höhe des Überweisungsbetrages erkennbar bleiben muss (…und vom 19.02.2009, a.a.O., Rn. 20).
        Von vornherein nicht vom Schutzbereich des § 67 Abs. 12 SGB X i.V.m. § 67a Abs. 1 Satz 2 SGB X umfasst, welcher sich auf das Ausgabeverhalten beschränkt, nicht aber auch auf die Einnahmeseite (BSG-Urteil vom 19.09.2008 a.a.O. Rn. 23, ebenfalls BSG-Urteil vom 19.02.2009, a.a.O. Rn. 17), sind die vom Antragsteller verweigerten substantiierten Angaben zu der Herkunft der insgesamt 3.945,00 EUR, welche in den drei Monaten vor Antragstellung auf sein Sparkassenkonto eingezahlt worden sind.

        Und was du nicht richtig erkannt hast das der Betrag der Ausgaben nicht erkennbar war, so wie es aus dem Bericht hervorgeht

        Aufgrund eines geschwärzten Kontoauszuges wo die Ausgaben unkenntlich gemacht wurden, verweigerte das Jobcenter die Auszahlung.

        Genau das kann ich nur zurück geben ,denn wenn Leute keine Ahnung haben sich bedeckt zu halten und nicht falsche Tatsachen hier in Chat zu verbreiten.

    • Falls du den Beitrag richtig gelesen hast dann liest man dass die ihre AUSGABEN geschwärzt haben was man darf ..
      Also hat der Mitarbeiter der Agentur nicht richtig gehandelt

    • Also ich denke keinen geht es an für was ich Geld ausgegeben hatte, Konto stand war nachvollziehbar, aber niemand muss wissen das ich als Beispiel . Kondome gekauft hatte- ich bin berufstätig, daher kenne ich nicht Harz 4 Probleme, kann aber auch mir passieren, aber auch dann bin ich ein Mensch mi privat Sphäre,

      • stimmt nicht, solange aus dem Kontoauszug ersichtlich ist das keine Fremdzugänge auf dad Konto eingezahlt wurden, können alle Sachen auf dem Auszug geschwärzt werden. Das hat auch etwas mit Datenschutz zutun. wofür ich mei. Geld ausgeben, hat das Amt nicht zu interessieren und bei Zuzahlungen wird keiner Geld zuviel haben und es für unsinnige Sachen ausgeben.
        Man hört es nicht zum erstenmal fad die Ämter den Bedürftigen so zeigen wollen, wer am längeren hebel sitzt und somit die Macht hat, jemanden hungern zulassen. Ich bin auch seit längeren durch chronische Krankheit vom jobcenter abhängig und habe die ganze spielchen am eigenen Leib erfahren. Nicht nur das sie teilweise Akten nicht bearbeiten, sie vordern auch ein und das selbe Dokument zwei oder auch dreimal an, weil sie keine Lust haben die Angelegenheit zubereiten. Ich schicke meine Unterlagen entweder mit Email oder stecke sie persönlich in den Briefkasten vor Ort. Bei der Email bekomme ich jedesmal eine Rückantwort vom System, das meine Nachricht bei denen eingegangen ist und in Kürze bearbeitet wird. Außerdem habe ich somit immer eine Kopie von dem was ich geschickt habe und kann so auch einen Nachweis bringen das ich der Miteirkungspflicht nachgekommen bin.

  4. Ich würde schon mal grundsätzlich nicht alleine zum job Center gehen. Erst recht nicht wenn schon schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Viele haben schon die Erfahrung gemacht dass die sb sich ganz anders verhalten wenn Zeugen dabei sind.

  5. In Mönchengladbach gibt es auf der Lüpertzender Str. 69 das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach. Die Einrichtung verfügt über ein kostenloses Beratungsangebot. Alle wichtige Informationen sind unter http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de zu erhalten. Im Jobcenter (JC) existiert ein Kundenreaktionsmanagement. Das KRM nimmt Beschwerden zur Arbeit des JC entgegen. Im Falle von Mittellosigkeit kann man sich mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Sozialgericht Düsseldorf wenden.

  6. Es ist mittlerweile Standard weil die einfach nichts hinkriegen…ich will in einen neuen Job und benötige dafür lediglich ein Darlehen von 400€…aber die stecken mich lieber in Kurse die den Staat 7500€ kosten und ich nur da sitze und irgendwelche puzzlerätsel löse…das soll mir in Arbeit helfen so ein Schwachsinn..Lkw führerschein über 11.000€ würden die sofort zahlen, schweißerscheine würden sie auch nochmal zahlen sind ebenfalls über 11.000€ aber 400 als Darlehen ist nicht machbar weil der Job nicht garantiert wäre…die sind einfach nur dumm…aber das kommt davon wenn man Leute aus anderen Berufen nach einer kurzen Umschulung auf das Volk loslässt…es ist lächerlich einfach nur…andere Sache über 20 Ärzte bestätigen mir was mit mir los ist , aber eine Aussage deren amtsärztin nach nicht mal 5min Untersuchung reichte um zu sagen ich bin vollschichtig einsetzbar…hab ja auch ein maxicosi getragen also kann ich auch voll arbeiten gehen mit mehreren Bandscheiben Vorfällen…achja und an Copd kann man laut dieser Ärztin auch nur als Raucher erkranken…die machen einfach ihrer Job nicht richtig und wir sind dann die dummen…ich kann noch Stunden darüber schreiben was ich schon alles abbekommen hab weil die nichts geschissen kriegen

    • Ich weiß was du meinst Marcel!
      Es darf sehr wohl geschwärzt werden es kommt bei euch nur darauf an wer vor einem Sitzt und ob ihr bock habt zu Arbeiten…. Wenn Leute Geld brauchen dauert es gefühlt Jahre aber wenn das Jobcenter Geld von einem will ist das ihrer Ansicht nach am besten schon vorgestern da. Es gibt durchaus nette und Kooperative Mitabeiter im Jobcenter Mönchengladbach doch die sind leider zu einer Seltenheit geworden.

  7. Jobcenter mg auf der Limitenstrasse gehört unter den top10 in Deutschland der schlechtesten . Als ob denen das Geld gehört. Ich und Frau arbeiten beide, waren aber auch mal angewiesen. Dreckspack

  8. Ich habe selbst im Jobcenter gearbeitet. 1. das Schwärzen von Ausgaben ist erlaubt 2. Quotenregelung, es werden oft unnötig Anträge ins Widerspruchsverfahren gelenkt 3. Neuanträge müssen innerhalb von 14 Tagen bearbeitet werden, bei Nachweis der Mittellosigkeit ist das Jobcenter zum sofortigen handeln verpflichtet.

  9. Hallo vielleicht könnt ihr mir vielleicht auch weiterhelfen.

    Wir eine 5 Köpfige Familie stehen jetzt seit gut 10 Tagen ohne Finanzielle Mittel hier. Das Jobcenter Rheydt hat uns die Leistung diesen Monat nicht ausgezahlt, da Sie der Meinung sind wir sind unserer Mitwirkungspflicht nicht nach gekommen. Wir sollten die Nebenkosten Abrechnung einreichen, diese haben wir aber von der LEG noch nicht bekommen. Diesen Umstand haben wir dem Jobcenter auch mitgeteilt. Darauf hat uns unser SB im Mai mitgeteilt das er Beabsichtigt die Nebenkosten im Juni nicht zu Zahlen. Wir haben da ebenfalls mitgeteilt das wir, die LEG mehrfach aufgefordert haben uns die Nebenkosten Abrechnung bitte zu kommen zu lassen,die LEG hat darauf am 7.6 reagiert und wir haben die Abrechnung dem Jobcenter am 7.6 per Mail zukommen lassen. Unser SB hat aber die Nebenkosten gesperrt und diese Trotzdem an die LEG von unserem Regelsatz gezahlt.

    Wir konnten weder unsere Tochter mit auf Klassenfahrt lassen,noch unseren ältesten Sohn der gerade den Abschluss feiert an den Feierlichkeiten teilhaben lassen da wir die kosten nicht zahlen können.

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