Viersen: Brüggen-Bracht: Unbekannte belästigen junges Mädchen – Kripo bittet um Hinweise – Facebookpost führte zu weiterer Strafanzeige

Brüggen-Bracht: (ots)

Am Dienstagnachmittag erhielt die Polizei Hinweise der Öffentlichkeit von einem möglichen Übergriff auf ein Mädchen sowie damit einhergehend von einer öffentlichen Ankündigung einer möglichen Straftat.

Mehrere Nutzer einer Facebookgruppe hatten die Polizei auf einen mittlerweile gelöschten Beitrag in dieser Gruppe aufmerksam gemacht. Darin behauptete ein Vater seine Tochter sei von mutmaßlichen Asylbewerbern belästigt worden. Er drohte für den Wiederholungsfall Gewaltanwendung gegen deren Unterkunft, eine Turnhalle in Bracht, an. Daraufhin begann die Polizei sofort mit intensiven Ermittlungen sowohl wegen des Verdachts einer Sexualstraftat als auch der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Diese führten zur Identifizierung des Autors. Dabei handelt es sich um einen 37-jährigen Mann aus dem Kreisgebiet. Darüberhinaus richtet sich das Augenmerk der Ermittler darauf, die Hintergründe des Übergriffs aufzuklären. Nach jetzigem Erkenntnisstand der Kripo kam es demnach am Dienstag, gegen 13:50 Uhr, zu einem Übergriff an der Haltestelle Hollenberg auf der Brüggener Straße. Eine 16-jährige Schülerin war zu Fuß in Richtung Bracht unterwegs, als ihr zunächst ein Mann auf einem Fahrrad entgegenkam, der ihr Kusshände zuwarf. Zeitgleich näherten sich von hinten zwei weitere Männer auf Fahrrädern, die das Mädchen unsittlich berührten. Das Mädchen wehrte die Übergriffe ab, worauf die Männer in unterschiedliche Richtungen davon fuhren. Der erste Mann entfernte sich in Richtung Brüggen, die beiden anderen in Richtung Bracht.





Die Männer werden wie folgt beschrieben Der erste Mann war dünn, etwa 165 cm groß, dunkles kurzes Haar, etwa 40 bis 45 Jahre alt. Er trug ein Käppi in dunkelblau oder schwarz und eine dunkle Jacke. Er war mit einem dunklen Damenfahrrad unterwegs. Der zweite Mann war ebenfalls dünn, aber größer. Er war etwa 20 Jahre alt und hatte ebenfalls kurze, dunkle Haare. Er trug eine hellblaue Baseballkappe ohne Aufschrift. Seine Gesichtshaut war heller als die des ersten Verdächtigen. Er trug eine Kapuzenjacke in hellblau mit weißem Reißverschluss (Sweatshirt). Er hatte ein älteres Herrenrad bei sich. Der dritte Mann war etwas älter als 20 Jahre und deutlich größer und viel kräftiger als die beiden Erstbeschriebenen. Auch er hatte kurze, dunkle Haare und war mit einer schwarzen Jacke aus Nylonstoff bekleidet. Er hatte ein dunkles Herrenrad bei sich.




Unabhängig von den weiteren Ermittlungen hinsichtlich des Übergriffs auf seine Tochter wurde dem 37-jährigen Autor des Chatbeitrages noch am gestrigen Abend deutlich gemacht, dass es besser sei, nicht nur in sozialen Medien über Straftaten zu berichten, sondern immer vorrangig die Polizei zu informieren. Private Veröffentlichungen können einerseits zu ungewünschten Reaktionen führen, aber auch Ermittlungen gefährden oder Tatklärungen behindern oder gar vereiteln. Das Verfolgen von Straftaten und deren Ahndung obliegt alleine der Polizei bzw. der Justiz. Zudem besteht hier der Verdacht, der Autor könne sich möglicherweise strafbar gemacht haben. Der Staatsschutz Mönchengladbach ermittelt wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Der § 126 Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Kreispolizeibehörde Viersen appelliert noch einmal: Unüberlegte Posts oder gar bewusste Hetze im Internet können Straftaten darstellen! Der ausdrückliche Dank der Polizei gilt den Meldern, die nicht tatenlos zugesehen haben, sondern die Polizei über den Sachverhalt informiert haben.




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