Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs: Polizei, Zoll und Stadt stellen zahlreiche und erhebliche Verstöße fest

Foto: Polizei Neuss

Mönchengladbach. (ots) Am 15. November 2022 kontrollierten der Verkehrsdienst der Polizei Mönchengladbach, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld und die Stadt, genauer der Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit sowie das Ordnungsamt, bei einer gemeinsamen Großkontrolle insgesamt 59 Lkw sowie deren Ladung und Fahrzeugführer. Traurige Bilanz: Bei fast allen an der Kaldenkirchener Straße durchgeführten Kontrollen gab es Beanstandungen. Darunter eklatante Verstöße, die teilweise auch zu der Beendigung von Fahrten sowie Entsorgung der Ladung führten.

Wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten fertigten die Beamten neun Anzeigen. Vier weitere Anzeigen beruhten auf Überladung. Einem Fahrer musste eine Blutprobe wegen des Verdachts des Drogenmissbrauchs entnommen werden, auch hier erging eine entsprechende Anzeige. In zwei anderen Fällen war die Berufskraftfahrerqualifizierung gar nicht erst vorhanden. Dies beendete die Fahrt wie auch in fünf weiteren Fällen noch vor Ort. Einem Fahrer ordneten sie die Einhaltung der Tagesruhezeit an.

Neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit mussten die anwesenden Fachleute ebenfalls einschreiten, um die Gesundheit späterer Kundinnen und Kunden zu schützen: Bei einem Lastwagen mit Kühlaufbau, der Fleischprodukte beförderte, waren weder der Lkw noch das Fleisch ausreichend gekühlt. Darüber hinaus war das Fahrzeug erheblich überladen. Alles in allem hatten diese Feststellungen die Konsequenz, dass die Fracht teilweise umgeladen werden musste. Beide Lkw wurden durch den Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit versiegelt. Im Anschluss daran wurde das Fleisch auf direktem Wege zu einem Schlachthof gebracht, wo es dann leider fachgerecht entsorgt werden musste.

Das Hauptzollamt Krefeld ermittelt als Ergebnis der Kontrolle in sieben Fällen aufgrund des Verdachts, dass Verstöße in Bezug auf die Zahlung von Mindestlohn und auf das Arbeitsentgelt vorliegen. In einem weiteren Fall liegt den Ermittlungen der Verdacht des Leistungsbetruges zugrunde.

Darüber hinaus ergingen zahlreiche Verwarngelder aufgrund diverser Mängel und Verstöße.