Videobeobachtung in der Altstadt wird fortgesetzt

Foto: Sascha Rixkens (Archiv)

Mönchengladbach. Die polizeiliche Videobeobachtung in der Mönchengladbacher Altstadt wird ab dem 1. September um ein weiteres Jahr verlängert. Dies entschied Polizeipräsident Mathis Wiesselmann nun gemäß § 15a Polizeigesetz NRW. Die Auswertung der Kriminalitätszahlen zeigt, dass es sich bei dem videobeobachteten Bereich nach wie vor um einen Kriminalitätsbrennpunkt handelt. Im Jahr 2017 wurden in dem Bereich 560 Straftaten bekannt, in Jahr 2016 lag die Anzahl bei 608.

Dabei überwog der Anteil der Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen den präventiven und polizeitaktischen Nutzen. “Die Videobeobachtung lässt uns sich anbahnende Straftaten frühzeitig erkennen und zielgerichtet einschreiten” erklärt Polizeipräsident Mathis Wiesselmann. Damit werde eine Vielzahl an Straftaten, insbesondere Körperverletzungen, oftmals verhindert. Auch ist die größere Hemmschwelle für potentielle Straftäter, in diesem videoüberwachten Bereich Straftaten zu begehen, ein wichtiger Aspekt. “Die Videobeobachtung ist nur sinnvoll, wenn Einsatzkräfte diese Maßnahme begleiten, die dann schnell und effektiv einschreiten. Um dies zu gewährleisten, setzen wir gezielt Polizeikräfte mit diesem Auftrag ein” erklärt der Polizeipräsident.

Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wurden in dem videobeobachteten Bereich 2.178 polizeiliche Maßnahmen getroffen (davon 577 Gefährderansprachen, 729 Platzverweise, 200 Freiheitsentziehungen, 17 Blutentnahmen) und 218 Straftaten festgestellt und verfolgt. Im Vergleichszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 wurden 2.668 polizeiliche Maßnahmen getroffen (davon 473 Gefährderansprachen, 961 Platzverweise, 321 Freiheitsentziehungen, 42 Blutentnahmen) und 287 Straftaten festgestellt und verfolgt. Auch bei der Strafverfolgung kann die Videobeobachtung ein Hilfsmittel der Beweissicherung und Tatklärung sein.

Im Jahr 2017 wurden im Rahmen von 45 Strafverfahren die Aufnahmen als Beweismittel herangezogen. Dies führte in 14 Fällen zur Klärung der Straftaten. Über die Absicht der Verlängerung wurde der Polizeibeirat vorab in Kenntnis gesetzt. Die Mitglieder stimmten darauf mehrheitlich dafür, die Videobeobachtung um ein weiteres Jahr zu verlängern.




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