Mönchengladbach. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Polizei Düsseldorf und die rechtsmedizinischen Untersuchungen, einschließlich der Obduktion, haben bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 56-jährigen Mannes ergeben, der im Polizeigewahrsam der Polizei Mönchengladbach verstorben war.
Nach vorläufiger Einschätzung der Rechtsmedizin dürfte der Mann an einem akuten Herzversagen gestorben sein. Entsprechende Vorerkrankungen haben vorgelegen. Der tragische und schicksalhafte Krankheitsverlauf sei nicht vorhersehbar und absehbar gewesen.
Der abschließende Bericht der Rechtsmedizin und die noch ausstehenden toxikologischen und chemischen Untersuchungen bleiben abzuwarten.
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