mutmaßlicher Schuleinbrecher in Haft – Polizeikontrolle endete in Handschellen

Foto: Sascha Rixkens (Archiv)

Mönchengladbach. Für einen 30-jährigen Rollerfahrer aus Mönchengladbach zog eine Verkehrskontrolle so einige Konsequenzen nach sich. Neben vorliegenden Verkehrsstraftaten und Haftbefehlen stehen nach der akribischen Kontrolle unter anderem auch Drogendelikte sowie Wohnungs- und Schuleinbrüche in Rede.

Am Dienstag, 16.05., hielt eine Polizeistreife den Mönchengladbacher um 17:15 Uhr auf der Gasstraße an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das montierte Versicherungskennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörte. Ebenso besaß der 30-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad.

Der Fahrer zeigte körperliche Anzeichen für Drogenkonsum und räumte diesen auch ein. Eine geringe Menge Amphetamin hatte er dabei. In einer Tasche wurde der Ausweis einer Frau gefunden, der Ermittlungen zufolge vor einigen Wochen in einer Diskothek abhandengekommen war. Die Überprüfung des polizeilich bekannten Mönchengladbachers ergab, dass gegen ihn ein hiesiger Sicherungshaftbefehl wegen besonders schweren Fall des Diebstahls sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betruges bestand. Der 30-Jährige wurde festgenommen.

Dies war jedoch noch nicht der Maßnahmen Ende: am Handgelenk trug der 30-Jährige eine Armbanduhr, die höchstwahrscheinlich aus einem Wohnungseinbruch stammt, der im Dezember 2016 in Eicken begangen wurde.

Zeitgleich gingen im Fachkommissariat für Einbrüche der Polizei Mönchengladbach Untersuchungsergebnisse von gesicherten DNA-Spuren ein. In zwei Fällen ergaben diese Proben einen Treffer auf den 30-Jährigen. Beide stammen jeweils aus einem Einbruch in eine Schule in Odenkirchen und in eine Schule in Bettrath. Ob der Festgenommene auch als Täter für weitere Einbrüche in Schulgebäude in Frage kommt, ist derzeitiger Gegenstand der Ermittlungen.

Das Versicherungskennzeichen, das Betäubungsmittel, die Uhr und der vermutlich unterschlagene Ausweis wurden sichergestellt. Dem 30-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen.

Gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet wegen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Weiterhin wegen Urkundenfälschung, Fundunterschlagung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Einbruchsdiebstahl in mehreren Fällen.




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