Neusser Polizei bittet die 110 für Notfälle freizuhalten – Ermittlungen wegen des Missbrauchs von Notrufen

Symbolbild Polizei Neuss

Neuss ots. Die Neusse Polizei ermittelt derzeit gegen eine Neusserin wegen des Missbrauchs von Notrufen. Die Frau meldete sich am Donnerstagabend (29.04.) über die Notrufnummer der Polizei (Notruf 110) und meldete einen Dachstuhlbrand. Zusätzlich teilte die Neusserin am selben Abend über die Notrufnummer der Feuerwehr (Notruf 112) mit, dass sie beraubt worden sei. Feuerwehr und Polizei machten sich umgehend auf den Weg zum vermeintlichen Einsatz. Vor Ort stellten sie fest, dass die Dame den Notruf missbräuchlich wählte und der Brand sowie der Raubüberfall frei erfunden waren.

Zum Teil wird die 110 auch für üble Scherze missbraucht. Wer den Notruf missbräuchlich wählt, das heißt aus vermeintlichem Spaß, als Unfug, Mutprobe oder um die Arbeit der Polizei wissentlich zu stören, der macht sich strafbar. Nicht strafbar, aber vermeidbar sind Anrufe, die sich auf Sachverhalte beziehen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen. Wenn die Beamtin / der Beamte der Leitstelle in solchen Fällen darum bittet, den Notruf freizuhalten, stößt das nicht selten auf Unverständnis.

An dieser Stelle die Bitte der Polizei an die Menschen im Rhein-Kreis Neuss: Richten Sie allgemeine Fragen an die zentrale Rufnummer 02131 300-0, um den Notruf für echte Notfälle freizuhalten.

Wenn Sie mehr über die Arbeit der Einsatzleitstelle erfahren möchten, dann schauen Sie doch auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde vorbei: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/die-einsatzleitstelle-der-polizei