Mönchengladbach: SEK-Einsatz auf der Bozenerstraße / 22-jähriger nimmt Geisel

19-jähriges Opfer mit Messer und Beil schwer am Kopf verletzt

Foto: Sascha Rixkens

Mönchengladbach (rix)

es ist Dienstagmorgen 05:30 Uhr als die Polizei zur Bozenerstraße gerufen wurde. In einem Haus wurde im dritten Obergeschoss eine Party gefeiert. Darunter befanden sich mehrere junge Männer und eine Frau. Gemeinsam konsumierte man in der Wohnung Ecstasy und Amphetamine.
Im Verlauf der Party griff dann ein 22-Jähriger ohne ersichtlichen Grund und offensichtlich im Drogenrausch an. Ein Mann und zwei Frauen konnten die Situation nutzen und aus der Wohnung flüchten. Die drei konnten sich in einen nahegelegenen Kiosk retten wo der junge Mann die Polizei informierte.

In der Wohnung spielten sich während dessen dramatische Szenen ab. Der 22-jährige Griff sein 19-jähriges Opfer mit einem Messer sowie einem kleinen Beil an, und fügte ihm damit eine stark blutende Kopfverletzung zu. Anschließend hinderte er Ihn aus der Wohnung zu fliehen.

Foto: Sascha Rixkens
Foto: Sascha Rixkens

Als die ersten Einsatzkräfte an der Wohnung eintrafen, bedrohte der 22-Jährige weiterhin sein 19-jähriges Opfer mit einem Messer und nahm ihn offensichtlich als Geisel. Forderungen stellte er jedoch keine. Er verschloss die Wohnungstüre, woraufhin die Polizei den Bereich weiträumig absperrte und ein Sondereinsatzkommando anforderte. Es bestand zu dem Zeitpunkt der Verdacht einer Geiselnahme.
Um 07:40 Uhr setze das Spezialkommando dem ganzen ein Ende und konnte den Täter widerstandslos festnehmen.
Der verletzte 19-Jährige wurde dem Rettungsdienst übergeben und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht wo er einige Zeit stationär verbleiben muss.




Der festgenommene 22-Jährige ist für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Er war erst Anfang Oktober frühzeitig aus der Haft entlassen worden. Dort verbüßte er eine fast einjährige Haftstrafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Durch den zuständigen Richter am Amtsgericht wurde ein Wiederrufabschluss erlassen und der 22-jährige einer JVA zugeführt.

Den Täter erwartet jetzt neben einem Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung auch noch ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gegen alle beteiligten der Party hat die Polizei Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.

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Bericht/Bilder/Video: Sascha Rixkens




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