Viersen-Rahser: 15jähriger Radfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt

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Viersen-Rahser (ots) – Für sie selbst unvermutet, sah sich eine 55jährige Viersenerin am Mittwochnachmittag mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert. Am 26.11.2014, um 16.30 Uhr, fuhr die 55jährige Viersenerin mit ihrem Pkw auf der Süchtelner Straße aus Richtung Remigiusstraße in Richtung Freiheitsstraße. An der Kreuzung wollte sie nach rechts auf die Freiheitsstraße abbiegen. Hierbei übersah sie einen 15jährigen Viersener, der mit seinem Fahrrad die Freiheitsstraße aus Richtung Süchteln kommend überqueren wollte. Die Ampel zeigte für den Radler Grünlicht. Der Pkw der Viersenerin erfasste den jungen Radler. Der 15Jährige stürzte zu Boden und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Helm, den er richtigerweise trug, verhinderte hierbei möglicherweise noch schwerere Verletzungen. Die Autofahrerin sprach nach Zeugenangaben kurz mit dem Radfahrer,




machte jedoch, selbst auf Nachfrage des 15Jährigen und Hinweis der Zeugen, keine Angaben zur Art ihrer Unfallbeteiligung oder zu ihren Personalien und entfernte sich von der Unfallstelle. Der verletzte Radler musste stationär im Krankenhaus verbleiben. Die Polizei ermittelte die Autofahrerin und stellte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Führerschein der 55Jährigen sicher. Bei Unfällen mit Kindern oder Jugendlichen besteht die Gefahr, dass diese sich schnell aus der für sie unangenehmen Situation befreien wollen. Sie überblicken oft nicht die Schuldfrage und erklären bereitwillig, sie seien nicht verletzt oder es sei ja gar nichts passiert. Verlassen Sie sich als Erwachsener nicht auf diese Angaben von Kindern oder Jugendlichen. Bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort und informieren Sie die Polizei, wenn Sie sich später nicht mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert sehen wollen. Die Personalien der beiden Zeugen, die mit der 55jährigen Autofahrerin gesprochen und den Unfallhergang beobachtet haben, liegen der Polizei derzeit nicht vor. Da diese Zeugen maßgeblich zur Klärung des Unfallhergangs beitragen können, bittet das Verkehrskommissariat Viersen diese Zeugen, sich unter der Rufnummer 02162/377-0 zu melden.

 




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