Versuchtes Tötungsdelikt – 30-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Foto: Daniel Grotjans

Mönchengladbach. (ots) Am Dienstag, 9. Januar, ist es an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Straße An den Hüren zu einer vorsätzlichen schweren Brandstiftung gekommen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bewertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt. Im Zuge der Ermittlungen der eingesetzten Mordkommission nahm die niederländische Polizei am Mittwoch, 31. Januar, einen per europäischem Haftbefehl gesuchten 30-jährigen Tatverdächtigen fest.

Nach bisherigem Ermittlungsstand meldeten Zeugen am Dienstag, 9. Januar, gegen 23 Uhr ein Brandereignis an der Straße An den Hüren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr an einer Wohnungstür und an einem Küchenfenster in einem Mehrfamilienhaus starke Brandbeschädigungen fest. Das Feuer war zu diesem Zeitpunkt bereits durch die Maßnahmen der Bewohner erloschen. Während des Brandes hielten sich eine 31-jährige Frau, ein 27-jähriger Mann und ein 8-jähriger Junge in der betroffenen Wohnung auf. Verletzt wurde niemand. Die polizeilichen Ermittlungen zur Brandursache erhärteten den Verdacht einer vorsätzlichen schweren Brandstiftung durch einen 30-jährigen Mann. Zwischen dem Tatverdächtigen und den drei Personen aus der Wohnung war es bereits im Vorfeld zu persönlichen Streitigkeiten gekommen.

Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei nach dem 30-Jährigen führte nicht zum Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach stufte die Tat als versuchtes Tötungsdelikt ein und eine Mordkommission wurde eingerichtet.

Die weitere intensive Arbeit der Mordkommission führte zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des 30-Jährigen in den Niederlanden. Das Amtsgericht Mönchengladbach erließ daraufhin am Montag, 15. Januar, einen europäischen Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Am Mittwoch, 31. Januar, nahm die niederländische Polizei den Tatverdächtigen fest. Ein Rechtshilfeersuchen zwecks Auslieferung wird durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gestellt werden.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an.