Verstärkte Kontrollen des Ordnungsamtes / Bußgeldkatalog regelt Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Foto: Stadt Mönchengladbach

Mönchengladbach. Ordnungsamt seit 9 Uhr mit rund 50 Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs Die am Montag in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes NRW wird von der Stadt Mönchengladbach auch am heutigen Dienstag (24. März) umgesetzt und kontrolliert.

Heute ist der KOS des Ordnungsamtes seit 9 Uhr (bis 24 Uhr) noch einmal verstärkt mit rund 50 Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs. Bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsverordnung gehen sie konsequent vor und werden, wo nötig, auch Zwangsmittel einsetzen. Heute wurden erste Bußgeldverfahren gegen einen Gewerbebetrieb, der die Auflagen nicht erfüllt hat, sowie mehrere Gruppen, die sich trotz des Kontaktverbotes im öffentlichen Raum aufgehalten haben, eingeleitet. Für eine genaue Einsatzbilanz ist es im laufenden Kontrollbetrieb allerdings noch zu früh.

Bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Verordnung gilt der vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassene Bußgeldkatalog, der sowohl Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten regelt.

Als Straftaten gelten Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Ansammlungen von mehr als 10 Personen sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen. Alle anderen Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro (z. B. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit ab drei Personen, Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern um die gastronomische Einrichtung) und 5.000 Euro (Betrieb einer Einrichtung, die aktuell nicht geöffnet sein darf) geahndet werden.




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