Ein schwerer Sturz eines E-Scooter-Fahrers in Viersen-Dülken wirft Fragen zu einer offenbar manipulierten Fahrzeugtechnik auf. Der 31-jährige Fahrer wurde am Mittwochabend schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Erkenntnissen war der Roller technisch so verändert worden, dass er bis zu 50 km/h schnell fahren konnte.
Passanten fanden den 31-jährigen Viersener gegen 17.30 Uhr auf einer Überführung über die A61 im Bereich Ransberg. Der Mann lag bereits verletzt am Boden. Rettungskräfte übernahmen die Versorgung und brachten ihn anschließend zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass am E-Scooter kein Kennzeichen angebracht war. Über die Fahrzeug-Identnummer konnten die Einsatzkräfte jedoch den Halter ermitteln. Ein Familienmitglied des Verletzten erklärte, den Roller zuvor „per Handschlag“ von dieser Person gekauft zu haben.
Noch brisanter: Das Familienmitglied räumte nach Angaben der Polizei ein, die Technik des E-Scooters manipuliert zu haben. Dadurch soll das Fahrzeug nun eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h erreicht haben.
Damit wurde aus dem ursprünglich zugelassenen E-Scooter ein Fahrzeug, für dessen Nutzung ein Führerschein erforderlich ist. Nach bisherigen Erkenntnissen besaßen weder der Unfallfahrer noch das Familienmitglied eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Zudem besteht nach Angaben der Polizei der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die vorhandene Versicherung war lediglich für einen herkömmlichen E-Scooter abgeschlossen worden und deckte das manipulierte Fahrzeug mit der deutlich höheren Geschwindigkeit offenbar nicht ab.
Die Polizei macht deutlich, dass solche technischen Veränderungen nicht nur rechtliche Konsequenzen haben können, sondern vor allem erhebliche Gefahren mit sich bringen.
„Es hat einen Grund, warum E-Scooter nicht 50 km/h schnell fahren können“, lautet die eindringliche Botschaft der Polizei.
Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Im Raum stehen unter anderem Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
(rix)
