Krefeld – Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel warnt das Hauptzollamt Krefeld eindringlich vor dem Kauf und der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Nach Angaben des Zolls entsprechen viele der angebotenen Produkte nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und stellen ein erhebliches Risiko für Verbraucher dar.
Allein im Jahr 2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte bei Kontrollen sowie in Paketsendungen mehr als sieben Tonnen nicht zugelassene oder gefährliche Pyrotechnik sicher. Die illegalen Feuerwerkskörper stammen häufig aus benachbarten Ländern oder aus Online-Bestellungen. Besonders problematisch: Manche Produkte tragen gefälschte Prüf- oder Zulassungszeichen.
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden, die geprüft sind und eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Die Einfuhr von nicht konformen Produkten ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Wer dennoch versucht, solches Feuerwerk nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. Entsprechende Ware wird durch den Zoll konsequent beschlagnahmt.
„Nicht geprüfte Böller sind unberechenbar und können extrem gefährlich sein“, warnt Stefan Thoeren, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld. Im schlimmsten Fall drohten schwere Verletzungen wie Verbrennungen, Verätzungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht. Verbraucher sollten deshalb auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft unklar ist oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung tragen.
Für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften liegt bei den zuständigen Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Weitere Informationen zu erlaubten Feuerwerksarten und den geltenden Vorschriften stellt die BAM online zur Verfügung.
(rix)
