22-jähriger flüchtet vor Polizei – Festnahme!

Foto: Sascha Rixkens (Archiv)

Mönchengladbach (rix). In der Nacht von Sonntag auf Montag kam es gegen 0.40 Uhr im Bereich Venn zu einer waghalsigen Verfolgungsjagd. Eine Streifenwagenbesatzung beabsichtigte einen silbernen BMW in Höhe der Sternstraße zu kontrollieren.

Die Polizei gab dem 22-jährigen Mönchengladbacher Anhaltezeichen, die dieser aber einfach ignorierte und aufs Gaspedal trat. Auf seiner Flucht überfuhr der Mann mehrere rote Ampeln und zeigte halsbrecherische Fahrmanöver. Die Flucht ging über die Aachener Straße und im Verlauf weiter über die Waldnieler Straße. Mehere Streifenwagen konnten dem flüchtenden mit eingeschaltetem Blaulicht folgen. Auf der Waldnieler Straße wurde er wegen seines überhöhten Tempos auch noch geblitzt.

Streifenwagen konnte Kollision im letzten Moment verhindern

Doch auch der querstehende Polizeiwagen auf dem Göckelsweg hielt den Mann nicht davon ab, seine Flucht fortzusetzen. Mit seinem Gefährt hielt der 22-jährige ungebremst auf den Wagen der Beamten zu. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver gelang es den Beamten einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Danach verloren die Beamten zunächst den Sichtkontakt zum BMW.

Den abgestellten Fluchtwagen fanden die Beamten dann wenig später verlassen auf der Waldnieler Straße wieder. Vom Fahrer fehlte jede Spur. Im Zuge der Ermittlungen, erhärtete sich der Verdacht, dass die am BMW angebrachten Kennzeichen nicht zum Auto gehörten.

Da der flüchtige an seiner Wohnadresse nicht angetroffen werden konnte, postierten sich Zivilbeamte vor dem Wohnhaus. Lange warten brauchten die Beamten nicht. Der gesuchte tauchte wenig später auf, versuchte durch über die Terrasse in seine Wohnung zu gelangen und wurde prompt von den Beamten festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des gefährlichen Eingiffs in den Straßenverkehr und Fahren ohne Farerlaubnis. Auf den unter Drogen stehenden Fahrer der mit einer 20-jährigen Beifahrerin unterwegs war, dürften neben dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelschutzgesetz und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr noch eine Menge mehr Straftatbestände zukommen.




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