Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Foto: Manuel Kemmer (Symbolbild)

Krefeld/Mönchengladbach/Neuss/Viersen/Kempen ots. Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld hat die bundesweite Schwerpunktprüfung mit 35 Einsatzkräften unterstützt. Die Einsatzschwerpunkte bildeten die Kontrollen der Kurierdienste im Zuständigkeitsbezirk Krefeld, Mönchengladbach, Neuss sowie Viersen / Kempen. Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den bisher vorgelegten Unterlagen ergaben folgende Feststellungen:

-In 7 Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes 
-In 36 Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeldeverstoßes 
-In 2 Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung 
-In 29 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung 
-In 12 Fällen besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung 
-In 7 Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs 
-In 1 Fall besteht der Verdacht auf Scheinselbständigkeit 

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.