Viersen-Dülken: Rollerfahrer verstößt gegen ganzes Gesetzespaket

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Viersen-Dülken (ots)

Gegen einen erstaunlich großen Teil an gesetzlichen Bestimmungen verstieß ein Rollerfahrer, den eine Streife der Polizei Viersen am 15.08.2014, um 11.10 Uhr auf der Waldnieler Straße antraf. Der 21 jährige Niederkrüchtener fiel der Streifenwagenbesatzung auf, weil er, mit seinem Bruder (18 Jahre alt) auf dem Soziussitz, offensichtlich deutlich zu schnell unterwegs war. Im Zuge der Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass der Rollerfahrer keine Fahrerlaubnis hatte. Nach eigenen Angaben hatte er auch noch nie eine besessen. Außerdem war das Kennzeichen, das an dem Roller angebracht war,



gestohlen und gehörte nicht zu dem Fahrzeug. Somit lag neben einem Diebstahl auch noch der Verdacht einer Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Zum nicht allzu guten Schluss gab der 21Jährige auf Befragen der Polizisten auch noch zu, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte dies. Er erklärte sich auch mit einer Blutprobe einverstanden, die ihm auf der Wache entnommen wurde. Bei der Vernehmung gestand er schließlich, das Kennzeichen mit einem anderen Roller in Elmpt gestohlen zu haben. Angeblich wurde ihm dieser Roller dann nach einigen Tagen selbst entwendet. Man kann nur hoffen, dass der Niederkrüchtener nach diesem kleinen Exkurs durch die Strafvorschriften zur Vernunft kommt und nicht wieder als Gefahr im Straßenverkehr in Erscheinung tritt.

 




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