Mönchengladbach: Haftbefehle nach versuchtem Brandanschlag auf Gaststätte

Mönchengladbach (ots)

In der Nacht zum Donnerstag, 20.08.2015, gegen 02:50 Uhr, kam es in einer Gaststätte in Mönchengladbach-Dahl zu einem versuchten Brandanschlag.

Drei 21Jährige, ein 19Jähriger und ein 18Jähriger, alle in Mönchengladbach wohnhaft und der Polizei bereits hinreichend bekannt – waren zuvor als Gäste in dem Lokal. Auf Grund ihres lauten Verhaltens wurden die unter Alkoholeinfluss stehenden Männer vom Wirt aufgefordert, die Gaststätte zu verlassen, was sie auch taten.

Offensichtlich verärgert wegen des “Rauswurfs” gingen zwei Männer der Gruppe, beides 21jährige, zu einer nahe gelegenen Tankstelle und kauften dort einen flüssigen Grillanzünder. Daraus stellten sie einen so genannten “Molotow Cocktail” her und kehrten zur Gaststätte zurück. Der Haupttäter öffnete die Tür zum Gastraum, in dem sich noch insgesamt sechs Personen aufhielten, entzündete die Lunte und warf die brennende Flasche in den Gastraum. Glücklicherweise zündete der Brandsatz nicht. Die noch Anwesenden flüchteten in Panik aus der Gaststätte.

Die Tätergruppe flüchtete zunächst, konnte aber noch am Tatortbereich von der alarmierten Polizei gestellt und vorläufig festgenommen werden.




Durch die Ermittlungen und Vernehmungen konnte der Tatverdacht gegen die beiden 21Jährigen Haupttäter erhärtet werden.

Sie wurden am heutigen Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim AG Mönchengladbach vorgeführt. Gegen einen der Haupttäter wurde wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung Untersuchungshaft angeordnet. Gegen den Mittäter wurde ein Haftbefehl wegen versuchter schwerer Brandstiftung erlassen. Die anderen drei Täter wurden heute nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen. Alle werden sich allerdings einem Gerichtsverfahren stellen müssen.




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