Camper wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wieder auf freiem Fuß

Foto: Daniel Grotjans

Niederkrüchten (ots). Am Montag erstattete eine Familie beim Kriminalkommissariat 1 der Polizei Viersen Strafanzeige gegen einen 72-jährigen Mann aus 
Duisburg. Die 13-jährige Tochter gab an, seit mindestens einem Jahr von dem Senior sexuell missbraucht worden zu sein.

Die Opferfamilie und der Senior kennen sich von einem Campingplatz in Niederkrüchten, wo sie regelmäßig in ihren Wohnwagen ihre Freizeit verbringen. Alle Beteiligten sind nicht im Kreis Viersen wohnhaft. Die Aussagen der Opferfamilie begründen einen dringenden Tatverdacht 
wegen schweren sexuellen Missbrauchs durch den Senior an dem heute 13-jährigen Mädchen. Aufgrund dessen beantragte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Durchsuchungsbeschlüsse für die Parzelle und die Wohnung des Verdächtigen. Da bekannt geworden war, 
dass sich bei dem 72-jährigen, bislang unbescholtenen Mann derzeit für mehrere Tage ein achtjähriges Mädchen als Feriengast aufhalten sollte, wurden die Kriminalbeamtinnen und Beamten in den gestrigen 
Nachmittagsstunden bei der sofort vollzogenen Durchsuchung auf dem Campingplatz von Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes begleitet. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte den 72-jährigen sowie ein achtjähriges 
Mädchen an. Das Kind wurde zunächst in die Obhut des Jugendamtes gegeben und in den Abendstunden von den Eltern abgeholt.

Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Er wird im Laufe des Dienstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann äußert sich derzeit nicht zum Tatvorwurf.

Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler auf dem Campingplatz wie auch in der Wohnung Computer, Mobiltelefone, Kamerassowie Speichermedien, die nun ausgewertet werden müssen.

Die Ermittlungen gegen den vorläufig festgenommenen 71-jährigen Tatverdächtigen dauern an. Da nach derzeitigem Ermittlungsstand die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vorliegen und insbesondere keine Haftgründe ersichtlich sind, ist durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach kein Antrag auf Erlass 
eines Haftbefehls gestellt worden. Der Beschuldigte wurde daher aus dem Polizeigewahrsam entlassen.




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