
Der Besuch eines Verwandten in der JVA Willich wurde ihm verwehrt, Eintritt in eine JVA erhielt ein 31-jähriger Essener dann aber wenig später doch. Am Mittwochnachmittag beabsichtigte der Essener gemeinsam mit Begleitpersonen, einen Verwandten in der JVA Willich zu besuchen. Der Besuch wurde ihm wegen seiner offensichtlichen Trunkenheit verwehrt. Die Zeit vertrieb sich der Essener dann damit, mit dem Auto seiner Begleitperson in Willich herumzufahren. Dabei geriet er in eine Polizeikontrolle.
Die Einsatzkräfte stellten fest, dass der Mann mit etwa 1,6 Promille nach dem Ergebnis des Alkoholtests fahruntüchtig war. Den Führerschein konnten die Einsatzkräfte dem Essener nicht abnehmen, er besitzt keinen. Dafür lag gegen den Essener jedoch ein Haftbefehl vor. Er muss noch 162 Restfreiheitsstrafe wegen Diebstahls verbüßen, was ihm letztendlich dann doch Einlass in eine JVA bescherte. Gegen den Mann wurde Strafanzeige wegen Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Auch die Fahrzeughalterin muss mit einer Anzeige rechnen.
Quelle: OTS
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