Übermüdet am Steuer – Polizei stoppt Lkw-Fahrer auf der B57

Foto: Polizei Neuss

Mönchengladbach – Ein übermüdeter Lastwagenfahrer ist am Montagmittag (1. September) von der Polizei Mönchengladbach aus dem Verkehr gezogen worden. Beamte des Verkehrsdienstes kontrollierten den Lkw gegen 13 Uhr an der Anschlussstelle Mönchengladbach-Ost und stellten dabei gravierende Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten fest.

Der Fahrer war nach Polizeiangaben seit rund zwölf Stunden ununterbrochen unterwegs. Insgesamt dauerte seine Schicht bereits 13 Stunden an. Während der Kontrolle fiel er den Einsatzkräften durch starke Müdigkeit auf – er hatte Mühe, die Augen offen zu halten.

Die Beamten untersagten dem Mann umgehend die Weiterfahrt und ordneten eine Ruhepause an. Zudem leiteten sie ein Verfahren ein. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von mehr als 3700 Euro.

Die Polizei weist darauf hin, dass die maximale ununterbrochene Lenkzeit viereinhalb Stunden beträgt. Mit vorgeschriebenen Pausen dürfen Lkw-Fahrer in einer Schicht maximal neun Stunden – in Ausnahmefällen zehn Stunden – am Steuer sitzen. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Fahrer, sondern der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

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Der Vorfall zeigt ein Problem, das längst über den Einzelfall hinausgeht. Viele Lkw-Fahrer stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck: enge Lieferfristen, Staus, Parkplatzmangel und der zunehmende Fahrermangel verschärfen die Situation. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind deshalb kein Zufall, sondern oftmals Ausdruck eines Systems, das die Grenzen menschlicher Belastbarkeit austestet.

Natürlich liegt die Verantwortung beim einzelnen Fahrer – doch auch Speditionen und Auftraggeber müssen in die Pflicht genommen werden. Wer Lieferketten plant, ohne ausreichend Zeitpuffer einzuplanen, gefährdet letztlich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Der gestoppte Fahrer auf der B57 hatte Glück, dass die Polizei ihn rechtzeitig aus dem Verkehr zog. Hätte er seine Fahrt übermüdet fortgesetzt, hätte dies fatale Folgen haben können – für ihn selbst und für Unbeteiligte.