Polizei zieht alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr

Foto: Polizei Neuss

Mönchengladbach. (ots) Die Polizei Mönchengladbach hat bei Verkehrskontrollen am Wochenende drei, zum Teil sehr deutlich, alkoholisierten Autofahrern die Weiterfahrt untersagt. In einem der Autos saßen zwei Kinder.

Am Samstag, 19. Juni, fiel Polizisten bei einem vorausfahrenden Auto gegen 1 Uhr auf, dass der Fahrer erst sehr verzögert bremste, als eine gut sichtbare Fußgängerin die Erzbergerstraße vor ihm überquerte. Er kam nur wenige Meter vor ihr zum Stehen. Das Team entschloss sich zur Kontrolle. Schon bei der Ansprache am geöffneten Fenster bemerkten die Beamten den Alkoholgeruch, der aus dem Fahrzeuginneren kam. Ein Alkoholvortest mit dem 30-jährigen Fahrer fiel deutlich positiv aus.

In der Nacht zu Sonntag (20.06.) beobachteten Polizeibeamte kurz nach Mitternacht einen Fahrer, der an einer Ampel am Reststrauch verzögert reagierte. Sie fuhren ihm ein Stück hinterher und bemerkten, dass der Fahrer sehr langsam fuhr und immer wieder ohne ersichtlichen Grund abrupt bremste. Als er nach rechts auf den Fahrradschutzstreifen abkam, hielten sie ihn an. Der 57-jährige Fahrer saß zusammen mit einem erwachsenen Beifahrer und zwei Kindern im Auto. Der Alkoholtest sprach ebenso wie sein Verhalten dafür, dass er stark berauscht war.

In derselben Nacht, gegen 3.40 Uhr, befuhr ein Streifenteam die Gasthausstraße, als ihnen drei augenscheinlich alkoholisierte Männer entgegenkamen. Da sie im Nachgang noch hinter dem Streifenwagen her grölten und gestikulierten, beschlossen die Beamten zu wenden und die Personen anzusprechen. Sie sahen allerdings keine Fußgänger mehr, dafür aber einen Wagen vom Geroplatz aus auf die Hittastraße einbiegen. Sie folgten dem Auto und hielten es unverzüglich an. Darin saßen die drei Männer von zuvor. Da das Fahrzeuginnere stark nach Alkohol roch und die Polizisten beim Fahrer deutliche Anzeichen für einen solchen Konsum feststellten, boten sie ihm einen Alkoholvortest an. Diesen lehnte er ab.

Allen drei Fahrern wurde auf der Wache durch den diensthabenden Amtsarzt eine Blutprobe entnommen. Ebenso stellten die Polizisten jeweils die Führerscheine sicher, untersagten ihnen die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein.