Mit dem Auto zur Schule – 15-jährigen erwartet Strafverfahren

Foto: Daniel Grotjans

Mönchengladbach. (ots) Weil er ein wenig länger schlafen wollte entschied sich ein 15-Jähriger am vergangenen Freitag, kurzerhand mit dem Auto des Familie zur Schule zu fahren.

Nachdem er – soweit bekannt unbemerkt – den Schlüssel genommen hatte setzte er sich in das Fahrzeug und holte erstmal einen Mitschüler im Rheydter Innenstadtbereich ab. Dann fuhr er weiter zur Schule in Rheindahlen – glücklicherweise augenscheinlich ohne Unfall. Dort fiel auf, wie der 15-Jährige zur Schule gekommen war und man informierte die Polizei.

Der 15-Jährige wurde in die Obhut eines Erziehungsberechtigten übergeben. Vorher wurde ihm deutlich untersagt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den Halter des Fahrzeuges wurde eine Strafanzeige wegen “Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis” gefertigt.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor Nachahmung. Abgesehen davon, dass es sich um eine Straftat handelt, birgt dieses Verhalten ein großes Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer!




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