Kindeswohlgefährdung: Polizei hilft

Foto: Daniel Grotjans

Notdienstnummer der Stadt Viersen nicht erreichbar

Aufgrund des bereits gemeldeten Ausfalls der Computersysteme bei der Stadtverwaltung Viersen sind die städtischen Notdienstnummern zurzeit nicht erreichbar. Das gilt auch für die Rufnummer des Jugendamtes, die beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gewählt werden soll. Hier hilft aktuell die Polizei Viersen weiter. Die Polizei ist unter der Telefonnummer 02162 3770 zu erreichen.

In akuten Notfällen sollte der Notruf der Polizei, 110, verwendet werden.




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