Deutlich berauscht auf unbeleuchtetem Velo unterwegs

Symbolbild

Mettmann. Am nächtlich frühen Mittwochmorgen des 04.04.2018, gegen 04.05 Uhr, fiel einer Funkwagenbesatzung der Hildener Polizei ein unbeleuchtetes Fahrrad auf, dessen Fahrer den rechtsseitigen Gehweg der Klotzstraße in Hilden in Richtung Richrather Straße benutzte. Als sich die Beamten dem Fahrradfahrer näherten, stellten sie zudem deutliche Unsicherheiten in der schwankenden Fahrweise des Radlers fest. Deshalb wurde der 27-jährige Hildener umgehend angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrradfahrers fest. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,7 Promille (0,86 mg/l). Zudem räumte der Kontrollierte gegenüber den Beamten ein, dass er, zusätzlich zu seinem starken Alkoholkonsum der letzten Stunden, am Vortag auch noch illegale Drogen konsumiert hatte.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 27-jährigen Hildener ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme mehrerer Blutproben angeordnet und durchgeführt. Bevor der Beschuldigte danach seinen weiteren Heimweg zu Fuß fortsetzen durfte, untersagten ihm die Beamten, bis zur vollständigen Ausnüchterung, ausdrücklich jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.




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