Bei zwei getrennten Polizeieinsätzen in Viersen sind am Montag und in der Nacht zu Dienstag eine Polizistin und ein Polizist verletzt worden. In beiden Fällen leisteten die Betroffenen Widerstand gegen die Maßnahmen der Einsatzkräfte.
Am Montag gegen 11.10 Uhr wurde die Polizei wegen des Hinweises auf eine mögliche Schusswaffe alarmiert. Eine beteiligte Person sollte daraufhin durchsucht werden. Gegen die Durchsuchung setzte sich die Person zur Wehr. Dabei wurde eine Polizeikraft leicht verletzt.
Nur wenige Stunden später, gegen 1.20 Uhr, mussten Einsatzkräfte erneut zu einem Vorfall ausrücken. Eine Frau hatte lautstark auf offener Straße geschrien. Bereits zuvor war es zu einem Polizeieinsatz mit ihr gekommen.
Die Beamten trafen die Frau augenscheinlich alkoholisiert und teilweise orientierungslos an. Um weitere Störungen zu verhindern, sollte sie in Gewahrsam genommen werden. Dagegen leistete sie erheblichen Widerstand. Auch auf der Polizeiwache setzte sie ihren Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen fort.
Dabei wurde eine Polizeibeamtin so schwer verletzt, dass sie anschließend nicht mehr dienstfähig war.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte strafbar sind und konsequent verfolgt werden.
(rix)
