Mönchengladbach – Ab dem 12. Januar verschickt die Stadt Mönchengladbach rund 14.500 Hundesteuerbescheide für etwa 16.100 im Stadtgebiet gemeldete Hunde. Die Hundesteuer ist wie in den Vorjahren am 15. Februar fällig und unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens zu zahlen.
Zur Vereinfachung der Zahlung empfiehlt die Stadt die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Sofern noch kein entsprechendes Mandat erteilt wurde, kann dies auch digital erfolgen. Hinweise dazu finden sich auf der Rückseite des Steuerbescheids sowie im Serviceportal der Stadt.
Die Hundesteuersätze bleiben 2026 unverändert. Für einen Hund beträgt die Steuer 138 Euro im Jahr. Bei zwei Hunden fallen je Hund 165,60 Euro an, bei drei oder mehr Hunden 207 Euro pro Tier. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten deutlich höhere Steuersätze.
Nicht angemeldete Hunde müssen unverzüglich bei der Stadt gemeldet werden. Auch steuerfreie Hunde – etwa Tiere, die aus beruflichen oder gewerblichen Gründen gehalten werden – unterliegen der Anmeldepflicht und erhalten eine Steuermarke. Die Anmeldung ist online über die Internetseite der Stadt möglich, eine vollständig digitale Anmeldung erfordert jedoch die Nutzung der AusweisApp und der BundID.
Änderungen wie An- oder Abmeldungen, Steuerermäßigungen oder sonstige Mitteilungen, die ab Ende November 2025 eingegangen sind, konnten aus technischen Gründen noch nicht in den Jahresbescheiden berücksichtigt werden. Diese werden laut Stadt zeitnah bearbeitet, entsprechende Änderungsbescheide sollen nachträglich versandt werden.
Aufgrund des hohen Versandaufkommens weist die Stadt darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben zu Jahresbeginn eingeschränkt sein kann. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bevorzugt Kontakt per E-Mail oder Post aufzunehmen und zunächst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
(rix)
