
Neuss/Dormagen – Mit einem großangelegten Einsatz ist die Polizei am Dienstagmorgen (7. Oktober) gegen eine mutmaßlich international agierende Betrügerbande vorgegangen. Insgesamt wurden 25 Wohnungen und Geschäftsräume in Dormagen, Düsseldorf, Köln und im Rhein-Erft-Kreis durchsucht. Fünf Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren wurden festgenommen. Sie sollen an einer Serie von Telefonbetrügereien beteiligt gewesen sein, bei denen vor allem ältere Menschen Opfer wurden.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss hatten die Täter ihre Opfer mit einer perfiden Masche getäuscht: Unter dem Vorwand, Mitarbeiter einer Bank zu sein, gaben sie an, verdächtige Kontobewegungen festgestellt zu haben. Um „die Sicherheit des Kontos zu gewährleisten“, forderten sie die Herausgabe von PIN und EC-Karte. In vielen Fällen holte ein angeblicher Bankmitarbeiter die Karte persönlich ab – danach wurden die Konten leergeräumt.
Die Ermittler werfen der Gruppe vor, in 140 Fällen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz auf diese Weise zugeschlagen zu haben. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehr als 300.000 Euro. Die Beschuldigten stammen aus verschiedenen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Bulgarien, Irak, Kongo, Nordmazedonien, Rumänien, Somalia und Syrien. Sie sind zwischen 18 und 26 Jahre alt.
Der jetzt durchgeführte Einsatz war das Ergebnis monatelanger Ermittlungen einer eigens gebildeten Ermittlungskommission der Kreispolizeibehörde Neuss. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel sicher, die nun ausgewertet werden.
Die fünf festgenommenen Tatverdächtigen wurden einem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft. Gegen einen weiteren 20-jährigen Deutschen wurde ein bereits bestehender Haftbefehl in anderer Sache vollstreckt.
Die Ermittlungen dauern an. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, droht den mutmaßlichen Betrügern eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (jar)