Zoll-Schwerpunktkontrolle: Verstöße in Barbershops und Nagelstudios festgestellt

Foto: Zoll (Symbolbild)

Krefeld/Nettetal – Bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind auch im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld zahlreiche Betriebe und Beschäftigte kontrolliert worden. Insgesamt überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner 107 Beschäftigte in 33 Betrieben.

Kontrolliert wurden 24 Barbershops, acht Nagelstudios und ein Kosmetikbetrieb. Bundesweit waren rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner an der Schwerpunktaktion beteiligt.

Im Mittelpunkt der Kontrollen standen unter anderem die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der mögliche Missbrauch von Sozialleistungen, die Arbeitsbedingungen und die Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Zudem überprüfte die FKS, ob ausländische Beschäftigte über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse verfügen.

Bereits während der Kontrollen wurden im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren eingeleitet.

Ausweisdokument einer anderen Person verwendet

In einem Krefelder Nagelstudio stellten die Einsatzkräfte fest, dass sich ein Arbeitnehmer mit einem Ausweisdokument einer anderen Person auswies.

Bei einer weiteren Kontrolle versuchte ein Arbeitnehmer, sich durch Flucht der Überprüfung zu entziehen. Die Person konnte später gestellt werden.

In einem anderen Fall stellten die Einsatzkräfte einen offenen Haftbefehl fest. Die betreffende Person wurde an die Polizei übergeben.

Fünf Beschäftigte in Nettetaler Nagelstudio kontrolliert

Besonders umfangreich war eine Kontrolle in einem Nettetaler Nagelstudio. Dort trafen die Zöllnerinnen und Zöllner gleich fünf Arbeitnehmer an.

Bei vier dieser Personen bestand nach den bisherigen Erkenntnissen der Verdacht eines illegalen Aufenthalts.

Darüber hinaus ergaben sich laut Zoll hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben könnte. Noch vor Ort wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter wurde anschließend ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte unter anderem Geschäftsunterlagen und ein Mobiltelefon sicher.

Außerdem wurden rund 12.000 Euro Bargeld beschlagnahmt.

Zahlreiche weitere Verdachtsfälle

Die vorläufige Bilanz der Schwerpunktkontrolle zeigt eine Vielzahl unterschiedlicher Auffälligkeiten. Unter anderem ergaben sich:

  • 26 Fälle, in denen erforderliche Ausweispapiere nicht mitgeführt wurden
  • 10 Fälle ohne schriftlichen Hinweis des Arbeitgebers auf die Ausweismitführungspflicht
  • 24 Fälle mit dem Verdacht fehlender oder verspäteter Sofortmeldungen zur Sozialversicherung
  • 19 Fälle, bei denen Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung und damit für sogenannte Schwarzarbeit bestanden
  • 3 Fälle mit Verdacht auf Leistungsbetrug
  • 12 Fälle mit Verdacht auf Verstöße gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • 7 Fälle mit Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns
  • 7 Fälle mit Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Verbindung mit einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
  • 1 Fall mit Verdacht auf Arbeiten ohne erforderliche Arbeitserlaubnis
  • 1 Fall mit Verdacht auf Missbrauch von Ausweispapieren
  • 8 Fälle mit Verdacht auf Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis
  • 1 Fall mit Verdacht auf Einschleusen von Ausländern in Verbindung mit der Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis

Dabei handelt es sich zunächst um Verdachtsfälle beziehungsweise festgestellte Auffälligkeiten. Die abschließende rechtliche Bewertung der einzelnen Sachverhalte steht teilweise noch aus.

Die Auswertung der bei der Schwerpunktaktion gewonnenen Erkenntnisse durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauert an.

Kontrollen sollen Schwarzarbeit eindämmen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Schwerpunktprüfungen nach einem risikoorientierten Ansatz durch. Solche konzertierten Kontrollen sollen Verstöße gegen sozialversicherungs-, arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften aufdecken und verfolgen.

Nach Angaben des Zolls leisten die Prüfungen zugleich einen Beitrag dazu, die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen.

(rix)