Zoll Krefeld warnt vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland

Foto: HZA Krefeld

Krefeld. Mit dem näher rückenden Jahreswechsel warnt der Zoll vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland oder aus unseriösen Onlinequellen. Viele dieser Produkte entsprechen nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbar reagieren. Allein im Jahr 2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte bei Kontrollen mehr als sieben Tonnen nicht zugelassenes Feuerwerk sicher.

In Deutschland dürfen ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper mit gültiger CE-Kennzeichnung verkauft und eingeführt werden. Die Einfuhr von Pyrotechnik ohne diese Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Feuerwerk aus dem Ausland mit gefälschten Prüfzeichen versehen ist. Solche Ware wird vom Zoll beschlagnahmt, der Import kann strafrechtliche Folgen haben.

„Nicht geprüfte Böller sind unberechenbar und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, warnt Stefan Thoeren, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld. Im schlimmsten Fall drohten schwere Verletzungen, Verbrennungen oder dauerhafte Schäden.

Für bestimmte Feuerwerkskategorien ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und zur Einfuhr von Feuerwerkskörpern stellt der Zoll online bereit unter:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html (mke)