Verkaufsversuch endet mit gut gefüllter Strafanzeige

Foto: Sascha Rixkens

Mönchengladbach. (ots) Das hatten sich die drei Männer gestern sicher anders vorgestellt: Statt einen neuwertigen Laubbläser zu verkaufen, sind sie jetzt zumindest fürs Erste um insgesamt ein Auto, zwei Kennzeichen, einen Laubbläser und eine Blutprobe ärmer. Die Strafanzeige hingegen ist umfangreich.

Es war gestern um 15.10 Uhr, als Zeugen misstrauisch wurden und ein verdächtiges Fahrzeug auf der Vorster Straße meldeten. Dazu gehörige Männer versuchten wohl, einen neuwertigen Laubbläser zu verkaufen. Die Polizisten stellten an Ort und Stelle einen Pkw des Herstellers Peugeot nebst drei Männern (27/27/29) fest. Eine Überprüfung der montierten Kennzeichen ergab, dass sie nach Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben waren. Für das Auto selber galt das zwar zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht, der Fahrer aber hatte keinerlei Papiere und machte keine Angaben dazu, wo sich diese befinden. Er gab an, der rechtmäßige Besitzer des Autos zu sein.

Die Aufmerksamkeit der polizeilichen Überprüfungen richtete sich nun auf den 27-jährigen Mann, der bei Eintreffender Polizisten auf dem Fahrersitz saß und mehrfach angab, gefahren zu sein. Der Ausgang erster Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit führte zu dem dringenden Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Zudem verfügte er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Polizeilich war er in der Vergangenheit bereits in Erscheinung getreten.

In dem Fahrzeug stellten die Beamten einen neuwertigen Laubbläser fest, zu dessen Herkunft der 27-Jährige schwieg. Allerdings konnten die Beamten ermitteln, an wen er vor wenigen Tagen verkauft worden war. Der Käufer hatte bereits eine Strafanzeige wegen Diebstahls dieses Gerätes erstattet.

Die beiden anderen Männer führten drogentypische Utensilien aber keine Betäubungsmittel mit. Sie wurden vor Ort entlassen. Dem 27-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Pkw, Kennzeichen und Laubbläser stellten die Polizisten sicher. Der 27-Jährige konnte im Anschluss gehen.

Die Beamten fertigten letztendlich eine Strafanzeige wegen des Verdachts folgender Straftaten: Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, Kennzeichenmissbrauch, Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.




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