Strafanzeige und Fußmarsch nach Verkehrskontrolle

Symbolbild

Mönchengladbach. (ots) Nach einem Einbruch fahndende Polizisten hielten Samstagnacht einen Pkw an. Zwar konnten die Insassen als Täter ausgeschlossen werden – dennoch endete die Kontrolle für den Fahrer mit einer Strafanzeige mehr und zunächst einem Auto weniger.

Es war um 03.05 Uhr, als die Polizisten den Renault auf der Adolf-Borchhaus-Straße anhielten. Der 22-jährige Fahrer konnte weder einen Führerschein noch Papiere zu dem Fahrzeug vorweisen. Er behauptete zwar, dass der Führerschein zu Hause liege, die Beamten aber ermittelten, dass er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Die Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass sie nach Diebstahl durch die Polizei Heinsberg zur Fahndung ausgeschrieben worden waren.

Zu dem Renault selber befragt gab er an, dass er ihn käuflich erworben habe. Als die Polizisten ihn jedoch überprüften stellte sich heraus, dass er außer Betrieb gesetzt. Da der Verdacht im Raum stand, dass auch der Pkw gestohlen ist, stellten die Beamten selbigen bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse sicher.

Den 22-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts folgender Straftaten: Diebstahl von Kraftwagen, Diebstahl an Kraftfahrzeugen, Straftat nach das Pflichtversicherungsgesetz, Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und Urkundenfälschung.




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