Personenkontrolle im Stadtzentrum führt zu vorläufiger Festnahme

Foto: Polizei Neuss

Mönchengladbach. (ots) Am Dienstag, 8. November, haben Polizeibeamte einen 37-Jährigen an der Staufenstraße kontrolliert und dabei festgestellt, dass er diverse Betäubungsmittel sowie Diebesgut mitführte. Sie haben den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig festgenommen.

Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Mönchengladbach erhielt gegen 17.40 Uhr einen Hinweis auf eine verdächtige Person an der Staufenstraße und unterzog sie einer Personenkontrolle. Bei ihm handelte es sich um einen 37-jährigen Mann aus Viersen, der der Polizei bereits bekannt war. Die Beamten kontrollierten den Mann und sein Gepäck. Dabei fanden sie diverse Betäubungsmittel, Bargeld, Diebesgut, Werkzeug und eine Schreckschusspistole. Er hatte zudem ein hochwertiges Fahrrad dabei.

Die Polizeibeamten beschlagnahmten Bargeld und Betäubungsmittel, da sich gegen den Mann der Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ergab. Auch das Diebesgut und das Werkzeug beschlagnahmten sie, darüber hinaus die Schreckschusswaffe, für die der Tatverdächtige keine Erlaubnis hatte. Da die Eigentumsverhältnisse des Fahrrads unklar waren, nahmen die Beamten es ebenfalls mit.

Schließlich musste auch der 37-Jährige selbst die Polizisten begleiten: Die Einsatzkräfte nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins Polizeigewahrsam, wo sich die Kriminalpolizei seines Falles annahm. Die Ermittler prüften in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mögliche infrage kommende Haftgründe.

Am nächsten Tag stimmte der 37-Jährige einer Durchsuchung seiner Wohnung im Kreis Viersen zu, wo die Ermittler weitere Betäubungsmittel fanden und sicherstellten. Haftgründe ergaben sich gegen den kooperativen Tatverdächtigen letztlich doch keine, sodass er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an seiner Wohnanschrift entlassen wurde.

Gegen ihn laufen nun mehrere Strafverfahren wegen Verstößen sowohl gegen das Betäubungsmittel- als auch das Waffengesetz und wegen Diebstahls.