Mönchengladbach: 21-Jähriger Sexualstraftäter verurteilt

MG 28.04.15 - Sexualstraftäter nach 5-fachem Kindesmissbrauch zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt
MG 28.04.15 – Sexualstraftäter nach 5-fachem Kindesmissbrauch zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt

 

Mönchengladbach (Rix)

Bereits am gestrigen Montag startete am Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen den 21-jährigen mutmaßlichen Täter. Vorgeworfen wurde ihm fünffacher Missbrauch an Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Im Schwurgerichtssaal A100 waren 5 Verhandlungstage anberaumt. Doch bereits nach der Anklageverlesung legte der 21-Jährige ein umfassendes Geständnis ab und räumte alle Taten ein.
Schon 2013 wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Auf einer Couch in einem Keller nahm er damals unsittliche Handlungen vor und führte am Ende den ungeschützten Geschlechtsverkehr aus. Nach dem Bekanntwerden der aktuellen Fälle wurde die Bewährung widerrufen. Seine Strafe saß er bereits in einer JVA ab. Seit dem 11. Dezember vergangenen Jahres befindet er sich in Untersuchungshaft.
Im Jahr 2014 soll sich der Azubi am 11. April, 5. Mai und am 9. Mai an insgesamt fünf Mädchen vergangen haben. Oft auf dem Schulweg der Mädchen, auf offener Straße. Der Täter soll ihnen aufgelauert haben und zerrte sie zu sexuellen Handlungen ins Gebüsch. Dann soll er den Mädchen die Unterwäsche ausgezogen und soll seinen Opfern befohlen haben, ihn zu küssen. Machten sie das nicht, wolle er sie umbringen. Damit die Mädchen nicht schreien konnten, soll er ihnen den Mund zu gehalten haben.




Warum er das tat, könne er nicht erklären, beteuerte der 20-Jährige im Gerichtssaal. Im Alter von 16 Jahren habe er mit dem Kiffen angefangen und später auch andere Drogen zu sich genommen.
Mit seinem Geständnis ersparte er seinen Opfern eine Anhörung vor Gericht. Lediglich die Eltern der Opfer sollten befragt werden.
Heute wurde der Prozess fortgesetzt. Nacheinander wurden die Mütter der Kinder angehört und gefragt, wie es den Kindern heute gehe. Fast einstimmig berichteten alle, dass ihre Kinder noch heute Angst haben und nicht darüber sprechen wollen. Einige schliefen nachts unruhig oder trauen sich alleine nicht raus.
Im Anschluss wurden noch die Jugendgerichtshilfe so wie ein Psychologe angehört. Der Psychologe hatte ein ausführliches Gutachten erstellt, konnte aber bei dem Angeklagten keine pädophilen Neigungen feststellen. Er bescheinigte dem Angeklagten allerdings eine Störung in der sozialen und emotionalen Entwicklung.
Eine Gefahr gehe von dem Angeklagten jedoch nicht aus.


Im Anschluss wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten vier Jahre und sechs Monate.
Die Verteidigung jedoch nur drei Jahre und eine Therapie während der Haftzeit zur Nachreifung des Angeklagten.
Um 13:07 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter das Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Jugendstrafe bekam der Angeklagte. Damit schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Richter gab ihm noch mit auf dem Weg, sich in der JVA um einen Therapieplatz zu kümmern und damit nicht zu viel Zeit zu verlieren.

Bericht: S. Rixkens
Bilder/Video: S. Rixkens




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