Landgericht: Prozessauftakt um den Tod des kleinen Luca

Foto: Heike Ahlen

Der Stiefvater (27) und die Mutter (24) müssen sich verantworten. Sie wegen Misshandlung durch Unterlassen und er wegen Totschlags.

Dülken/Mönchengladbach (hei). Was in den Morgenstunden des 23. Oktober 2016 in einer Wohnung in Dülken geschah, das soll nun der Prozess ans Licht bringen. Der Tod des damals fünfjährigen Luca hat die Menschen erschüttert.
Eine Familie, die bereits Hilfen des Jugendamts erhielt, ein Familiengerichtsurteil, das nur teilweise umgesetzt wurde – das war bekannt, aber der erste Prozesstag brachte weitere Dinge ans Licht, denen die Richter nun nachgehen.
Der Angeklagte äußerte sich nur zu seiner Person und seinem Werdegang, nicht aber zu den Vorwürfen. Die Mutter dagegen sprach, aber sie gab auch zu: „Ich möchte vieles verdrängen.“
So fehle ihr die genaue Erinnerung an die Todesnacht. Daran, wer der kleinen Tochter des Paares zuletzt eine Flasche gab. Daran, ob sie gegen 6 oder 7 Uhr morgens noch einmal nach Luca gesehen habe und alles in Ordnung gewesen sei.Auch daran, dass er abends einen kompletten Schlafanzug getragen habe und morgens nur noch mit Schlafanzughose und Unterhemd bekleidet gewesen sei, konnte sie sich erst nach Nachfragen des Vorsitzenden Richters erinnern. Habe sie die Atmung und den Puls kontrolliert? Eine klare Antwort gab es auch hier nicht. In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen Mord vor – das heimtückische Töten eines Menschen. Im Eröffnungsbeschluss geht das Gericht davon aus, dass die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag zu werten sei. Möglicherweise – aber das müsse sich im Prozess klären – fehle die Heimtücke. Verteidiger Hendrik Rente sagte der Bild-Zeitung, sein Mandant bestreite die Tat, das Ziel sei ein Freispruch.

Foto: Heike Ahlen

Im Obduktionsbericht finden sich zahlreiche Verletzungen, die zum Tode Lucas führten. Gewalt gegen den Rumpf, wodurch ein Milzriss und Blutungen an Magen und Darm entstanden, sowie Gewalt gegen Kopf und Hals, wobei ein Schädel-Hirn-Trauma entstand.

Insgesamt listet die Anklage, die der Mutter Misshandlung durch Unterlassen und dem Vater zusätzlich zu der Tötung wiederholte Misshandlung vorwirft, drei Punkte auf. Außer um die Nacht, in der Luca starb, wird es um den 5. Januar und einen Tag Anfang April 2016 gehen.
Am 5. Januar brachte der Angeklagte Luca zur Kita. Dass er blaue Flecken im Gesicht hatte, rechtfertigte er mit einem Sturz auf die Bordsteinkante beim Spiel mit einem Hund. Luca selbst soll einer Erzieherin gesagt haben, dass der Mann ihm die Verletzungen beibrachte.
Anfang April hatte Luca in der Kita in die Hose gemacht. Das geschah wieder häufiger, seit die Mutter mit dem 27-Jährigen liiert war. „Wenn ich es heute betrachte, wird es wohl ein Hilferuf gewesen sein“, sagt sie vor Gericht. Beim Baden entdeckt die Erzieherin zwei Verletzungen an Rücken und Hüfte. Sie fragt Luca – und der berichtet davon, dass der Lebensgefährte der Mutter ihn dort mit einem Feuerzeug verbrannt haben solle.
Es geht an diesem ersten Prozesstag aber auch viel um die Vorgeschichte. Darum, wie das Jugendamt relativ zu Anfang der Beziehung zwischen den beiden Angeklagten Luca aus der Familie nimmt und ihn zum leiblichen Vater bringt. Die Mutter zieht kurzerhand hinterher, weil sie bei Luca sein will. Regelmäßige Treffen mit dem Angeklagten finden trotzdem statt.
Auch, als ein Gericht festlegt, dass der Angeklagte keinen Kontakt zu Luca haben darf, dass die Mutter ihr Kind nur unter der Auflage, dass der Stiefvater nicht mehr in der Wohnung lebt, bei sich haben darf, umgeht das Paar die Regelung. Selbst einer Familienhelferin, die zu dieser Zeit dort tätig war, sei das nicht aufgefallen, erklärt die Mutter im Gerichtssaal.

Foto: Heike Ahlen

Ihr selbst erschließe sich vieles nur „im Nachhinein“. In den letzten Wochen vor seinem Tod sei Luca „komisch“ gewesen. Er habe nicht gerne nach Hause gewollt, sei lieber bei Oma und Opa geblieben. Sein sehnlicher Wunsch sei es gewesen, mit „Mama und Papa“, also nicht mit dem Angeklagten, einen Tagesausflug in einen niederländischen Freizeitpark zu machen. Dieser sollte in absehbarer Zeit stattfinden. Ihr Lebensgefährte habe das nicht gut geheißen. Er sei ohnehin sehr eifersüchtig gewesen, einmal wegen seines „Klammerns“ sogar in stationärer psychologischer Behandlung gewesen.Sechs weitere Verhandlungstage hat das Gericht bislang anberaumt, ein Urteil wird Ende Juni erwartet.




1 Kommentar

  1. Ich bin gegen Todesstrafe aber in dem Fall Hinrichtung für beide. Und das öffentlich im TV damit jeder daran Freude haben kann und solche. Drecks Schweine sehen was ihnen blüht wenn sie so was machen.
    Ruhe in Frieden. Kleiner Luca. Hoffe das es einen Himmel gibt für. Dich. Und du alles bekommst. Was du dir wünschst

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*