Drogenfahnder im Einsatz – 27-Jähriger flüchtet vergebens

Foto: Sascha Rixkens

Mönchengladbach. (ots) – Die Polizei Mönchengladbach war am Dienstag, 07.09.2021,
und Mittwoch, 08.09.2021, erneut schwerpunktmäßig im Bereich Europaplatz und
Platz der Republik mit offenen und verdeckten Maßnahmen unterwegs. Bei einem der
dort festgestellten Drogendelikte endete der Versuch eines Käufers, vor den
Zivilfahndern zu flüchten, mit einem Konglomerat an Straftaten.

Die Beamten beobachteten den Mann am Mittwoch, 08.09.2021, gegen 15.30 Uhr, beim
augenscheinlichen Drogenkauf am Platz der Republik. Unmittelbar danach fuhr er
mit einem Citroën weg. Die Zivilbeamten folgten, fuhren neben ihn, gaben sich
als Polizei zu erkennen und forderten ihn auf, anzuhalten. Der Fahrer willigte
vermeintlich ein, bog dann flüchtend in die Breitenbachstraße ab. Von hier fuhr
er nach rechts auf die Korschenbroicher Straße und nötigte einen Pkw-Fahrer zu
einer Vollbremsung.

Die Zivilpolizisten folgten dem weiterhin flüchtenden Fahrer, der mehrfach abbog
und unter anderem an einer Schlange wartender Pkw vorbeifuhr, um an deren Spitze
trotz roter Ampel abzubiegen. Auf dem Gelände eines Schnellrestaurants war der
Weg durch wartende Fahrzeuge versperrt. Er sprang aus dem Auto und rannte weg,
konnte aber durch einen der Polizisten eingeholt und überwältigt werden.

Ein im Auto gefundenes Plastiktütchen mit Marihuana stellten die Beamten sicher.
Der 27-jährige und polizeilich bereits in Erscheinung getretene Fahrer besaß
keine Fahrerlaubnis. Ein Drogenvortest verlief positiv.

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige
wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter
Drogeneinfluss und Besitz von Betäubungsmitteln. Die Halterin des Citroën
erwartet eine Strafanzeige wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Den Verkäufer kontrollierten weitere Zivilbeamte währenddessen ebenfalls. Sie
fanden bei dem 20-jährigen Wegberger mehrere verkaufsbereit abgepackte
Plastiktütchen mit Marihuana sowie Bargeld in dealertypischer Stückelung. Sie
leiteten ein Strafverfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln ein.

Darüber hinaus schrieben die eingesetzten Zivilbeamten zwei weitere
Strafanzeigen wegen Handels mit Betäubungsmitteln, vier weitere Strafanzeigen
wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln, vollstreckten einen Haftbefehl und
fertigten Berichte für die Staatsanwaltschaft. Aufgefundenes Betäubungsmittel,
ebenfalls verkaufsfertig verpackt, stellten sie ebenfalls sicher.