Düsseldorf. Bei grenzpolizeilichen Kontrollen am Flughafen Düsseldorf hat die Bundespolizei am Dienstag (3. Februar 2026) insgesamt vier per Haftbefehl gesuchte Personen festgestellt.
Am Morgen wollten die Beamten einen 29-jährigen türkischen Staatsbürger überprüfen, der einen Flug nach Antalya antreten wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Ein Bekannter beglich die offene Geldstrafe von 880 Euro, wodurch der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden konnte.
Wenig später geriet ein 33-jähriger Serbe bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad ins Visier der Bundespolizei. Auch er wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise gesucht. Nach Zahlung der offenen Geldstrafe durfte er dennoch nicht nach Deutschland einreisen und wurde in sein Heimatland zurückgewiesen.
Am Nachmittag überprüften die Einsatzkräfte einen 56-jährigen Deutschen, der nach Doha reisen wollte. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgrund eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Nachdem er die Geldbuße von 185 Euro vor Ort beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Ein 52-jähriger Franzose hatte weniger Glück: Bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Istanbul stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls vorlag. Da der Mann nach einer Abschiebung unerlaubt wieder eingereist war, muss er nun eine Restfreiheitsstrafe von 56 Tagen verbüßen. Die Bundespolizei überstellte ihn anschließend den Justizbehörden.
Die Kontrollen zeigen erneut die Bedeutung der grenzpolizeilichen Überwachung an internationalen Flughäfen, um gesuchte Straftäter frühzeitig zu identifizieren. (mke)
