Zoll kontrolliert Gastronomie in Neuss, Viersen und Mönchengladbach – Verdacht auf Mindestlohnverstöße

Foto: HZA Krefeld

Bei einer groß angelegten Schwerpunktprüfung hat das Hauptzollamt Krefeld mehrere Gastronomiebetriebe in Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert. Ziel der Aktion war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.

An den Kontrollen beteiligten sich Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mönchengladbach sowie Polizei, Ordnungsämter und Ausländerbehörden. Insgesamt wurden 60 Personen in 15 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zudem forderten die Behörden Geschäftsunterlagen an, die nun im Detail ausgewertet werden.

Besonders brisant: In einem Restaurant in Viersen ergaben Befragungen Hinweise darauf, dass Beschäftigte teilweise weniger als sieben Euro pro Stunde erhalten haben sollen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro brutto je Stunde. Die Angaben werden derzeit überprüft.

Im Zuge der Kontrollen leitete der Zoll fünf Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Darüber hinaus ergaben sich weitere Verdachtsmomente, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Mindestlohngesetz sowie wegen des Verdachts auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gewonnenen Erkenntnisse nun vertieft auswerten. Weitere Maßnahmen sind möglich.

Mit solchen Prüfungen will der Zoll faire Arbeitsbedingungen sichern und ordnungsgemäß wirtschaftende Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen.

(rix)