11-jährige Schülerin angefahren – Polizei sucht Unfallverursacher

Foto: Sascha Rixkens

Neuss. (ots) Am Freitagmorgen (14.01.), gegen 07.50 Uhr, beabsichtigte eine 11-jährige Schülerin die Kreuzung Engelbertstraße/ Adolfstraße bei “Grün” in Richtung Marie-Curie-Gymnasium zu überqueren. Dabei wurde das Mädchen auf ihrem Fahrrad von einem aus Richtung Berliner Platz kommenden Fahrzeug touchiert und stürzte auf die Fahrbahn. Der Autofahrer stieg aus und half der Schülerin, das Fahrrad auf den Gehweg zu tragen. Nachdem er sich bei dem Mädchen erkundigt hatte, ob es ihr gut gehe, entfernte er sich zügig von der Unfallstelle. Das Mädchen blieb unverletzt, an dem Fahrrad entstand geringer Sachschaden.

Bei dem Fahrzeug des Unfallverursachers soll es sich um einen weißen Personenwagen, vermutlich der Marke Renault handeln. Nach Angaben des Mädchens soll das Auto einem VW Caddy ähnlich sehen. Im Kennzeichen seine die Buchstaben “K” und “F” vorhanden gewesen.

Den Fahrer beschreibt die Schülerin als circa 45 Jahre alt, etwa 185 Zentimeter groß, mit schlanker Statur und hellbraunen kurzen Haaren. Die Haare sollen oben länger und zu einer Seite gegelt gewesen sein. Der Mann hatte Bartstoppeln, eine breite Nase und trug eine Brille.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise auf den Unfallverursacher geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das “Unerlaubte Entfernen vom Unfallort” – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.