Verdacht auf illegales „Alleinrennen“ – Polizei ermittelt nach tödlichem Unfall in Neuss

Symbolbild

Neuss – Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Montag, 11. August, bei dem eine Person ums Leben kam, prüft die Polizei Neuss, ob es sich um ein illegales Autorennen gehandelt haben könnte. Dabei kommt auch die seltenere Variante eines sogenannten „Alleinrennens“ in Betracht.

Wie die Polizei mitteilt, versteht man unter einem illegalen Autorennen nicht nur den Wettbewerb zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen, sondern auch das bewusste Fahren eines einzelnen Fahrers mit überhöhter Geschwindigkeit, riskanten Überholmanövern und grob verkehrswidrigem Verhalten, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Dieses Verhalten ist nach § 315d Strafgesetzbuch strafbar.

Nach ersten Erkenntnissen war der Unfallverursacher mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und soll andere Fahrzeuge überholt haben, bevor es zum folgenschweren Zusammenstoß kam. Ob der Verdacht auf ein illegales Alleinrennen bestätigt werden kann, müssen die weiteren Ermittlungen und ein mögliches Gerichtsverfahren zeigen.

Die Polizei bittet dringend Zeugen, die Angaben zum Fahrverhalten des Unfallfahrers vor dem Zusammenstoß machen können, sich beim Verkehrskommissariat 1 zu melden. Hinweise werden unter 02131 3000 oder per E-Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegengenommen.