Urteile nach Einbruchserie: Jugendstrafen für Bandendiebstähle im Raum Viersen und Mönchengladbach

Foto: Daniel Grotjans

Mönchengladbach / Kreis Viersen – Nach einer Serie schwerer Bandendiebstähle in den Jahren 2024 und 2025 hat das Schöffengericht Mönchengladbach am 20. Januar 2026 mehrere Urteile gegen junge Täter aus dem Kreis Viersen gefällt. Die Einbrüche ereigneten sich unter anderem im Kreis Viersen, in Mönchengladbach sowie im Kreis Kleve.

Die Jugendlichen und Heranwachsenden waren gemeinschaftlich und organisiert vorgegangen. Laut Polizei drangen sie gewaltsam in Firmen, Werkstätten und Gastronomiebetriebe ein. Dabei entwendeten sie vor allem Bargeld, Tresore und Kraftfahrzeuge. Der entstandene Schaden erstreckte sich über mehrere Tatorte und einen längeren Zeitraum.

Vor Gericht zeigten sich die drei Angeklagten vollumfänglich geständig, was sich strafmildernd auswirkte. Dennoch verhängte das Gericht teils empfindliche Strafen:
Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein 17-Jähriger erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei einem 18-jährigen Angeklagten setzte das Gericht ebenfalls die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung aus.

Das Verfahren gegen einen vierten Beschuldigten wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Mit den Urteilen endet ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der Polizei Viersen, das mehrere Städte und Kreise betraf. Die Justiz machte deutlich, dass auch junge Täter bei schwerem Bandendiebstahl und Einbruchskriminalität mit deutlichen Konsequenzen rechnen müssen.

(rix)