Mönchengladbach: Vergewaltigung am Platz der Republik hat so nicht stattgefunden / Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat ein

Symbolbild

Mönchengladbach (ots)

Nachdem der 20jährige Beschuldigte in seiner Vernehmung von einvernehmlichen Handlungen gesprochen und Gewalteinwirkungen in jeder Form vehement abgestritten hatte, bestellten die Ermittler der Kriminalpolizei das 15jährige Opfer erneut zu einer Vernehmung.

Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich dann deutliche Zweifel an den Aussagen der 15Jährigen. Sie räumte schließlich ein, die Ermittler über entscheidende Details belogen zu haben.

Dies führte dazu, dass die Kriminalpolizei ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat einleitete.





Im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken wurde das Fahndungsbild des 20Jährigen vielfach geteilt. Dies führte unter anderem auch zu zum Teil hasserfüllten Kommentaren. Sogar die ein oder andere selbst ernannte “Bürgerwehr” trat aufgrund dieses Vorfalls auf den Plan.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das zu Fahndungszwecken zunächst veröffentliche Foto nicht mehr verwendet werden darf. Die Veröffentlichung ist nach Identifizierung des Gesuchten nicht erlaubt und kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dies gilt umso mehr, wenn jetzt die Tat in der angezeigten Form nicht stattgefunden hat.




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