
Mönchengladbach. In einer gemeinsam durchgeführten Schwerpunktwoche haben das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach, die Polizei, der Zoll sowie der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zwischen Freitag, 21. März, und Dienstag, 25. März, gewerbliche Betriebe im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Ziel war es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in unterschiedlichen Bereichen zu überprüfen und durch Aufklärung, Ermahnung sowie gezielte Maßnahmen auf Missstände hinzuweisen.
Im Verlauf der Aktionswoche wurden zahlreiche Betriebe aus unterschiedlichen Branchen überprüft. Die beteiligten Behörden legten dabei verschiedene Kontrollschwerpunkte an den einzelnen Tagen. Der Zoll konzentrierte sich auf die Einhaltung von Anmeldepflichten für Beschäftigte, die Umsetzung des Mindestlohngesetzes sowie steuerrechtliche Bestimmungen. Die Polizei führte schwerpunktmäßig Personen- und Fahrzeugkontrollen durch. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie prüfte insbesondere Aspekte des Jugendschutzes, etwa die Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige.
Das Ordnungsamt der Stadt führte im Verlauf der Woche zahlreiche Kontrollen in verschiedenen Gewerbezweigen durch, darunter Einzelhandel, Gastronomie, Schrotthandel sowie das Prostitutionsgewerbe. Insgesamt wurden über 100 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden rund 90 Verstöße festgestellt.
Im Rahmen dieser Gewerbekontrollen wurden am vergangenen Wochenende auch Kioske im Stadtgebiet aufgesucht. Das Ladenöffnungsgesetz NRW macht strenge Vorgaben bezüglich der möglichen Öffnungszeiten und des erlaubten Warensortiments von Verkaufsstellen an Sonntagen. Vor Ort wurde festgestellt, dass in vielen der kontrollierten Verkaufsstellen Sonntags ein Warensortiment angeboten wird, welches nicht von den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW gedeckt ist. In derartigen Fällen wurden die angetroffenen Gewerbetreibenden eingehend über die geltende Rechtslage informiert und aufgefordert, die Verkaufsstellen für diesen Sonntag umgehend zu schließen. Der Fokus des Ordnungsamtes lag am vergangenen Sonntag auf Information, Aufklärung und Ermahnung der Gewerbetreibenden. Bei zukünftigen Kontrollen werden ggf. auch entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.