Ein Wochenende in Mönchengladbach – Alkohol- und Drogenfahrten

Symbolbild

Mönchengladbach. Am vergangenen Wochenende stellten
Polizisten in Mönchengladbach bei insgesamt sieben Fahrzeugführern
fest, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen am
Steuer saßen. Ein Auszug:

Streifenbeamte hielten am Freitag an der Krefelder Straße gegen 18
Uhr einen 54-jährigen Autofahrer an, in dessen Atemluft sie
anschließend deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Das Ergebnis eines
Atemalkoholtests bestätigte den Verdacht, so dass ihm auf der Wache
eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt wurde.

Die gleichen Konsequenzen hatte am Samstag die Autofahrt einer
41-jährigen Kempenerin. Sie fiel Streifenbeamten aufgrund ihrer
Fahrweise gegen zwei Uhr in der Nacht auf der Hindenburgstraße auf.
Sie fuhr ohne den Blinker zu betätigen in den fließenden Verkehr ein,
blieb kurzzeitig und ohne ersichtlichen Grund mit eingeschaltetem
Warnblinklicht mitten auf der Fahrbahn stehen und touchierte im
Anschluss in einer Kurve den Bordstein. Als sie kurz danach auch noch
bei “Grün” vor einer Ampel stehen blieb, kontrollierten die
Polizisten sie. Alkoholgeruch und eine verwaschene Aussprache kamen
hinzu, so dass sie mit ihr einen Atemalkoholtest durchführten – der
positiv verlief.

Ebenfalls am Freitag, gegen 22.40 Uhr, kam es zu einem Unfall auf
der Mittelstraße. Ein 38-Jähriger war mit seiner Familie unterwegs,
als er die Kontrolle über seinen Pkw verlor. Das Auto stieß zunächst
gegen einen Bordstein und danach gegen zwei Straßenschilder und einen
geparkten Pkw. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Allerdings
wurde auch bei ihm Alkohol in der Atemluft festgestellt. Blutprobe
und Sicherstellung des Führerscheins waren neben dem entstandenen
Sachschaden auch hier die Folge der Fahrt.

Bei einer gezielten Alkoholkontrolle am frühen Sonntagmorgen (6
Uhr) war ein Atemalkoholtest bei einem 27-Jährigen Autofahrer
ebenfalls positiv. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei drei am Wochenende kontrollierten Autofahrern (30, 38 und 40
Jahre alt) bestand der Verdacht des Drogenkonsums. Ihnen wurde
jeweils eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.




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