Diebin nach beschleunigtem Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt

Foto: Sascha Rixkens (Archiv)

Mönchengladbach. Eine 28-jährige wohnsitzlose Bulgarin beschäftigte Polizei und Justiz in den vergangenen Wochen.

Im Mai dieses Jahres wurde sie beim Ladendiebstahl bei einem Discounter auf der Mittelstraße angetroffen und vom Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe von 500.-Euro verurteilt.

Das hielt die Frau nicht davon ab, Anfang Juni eine Taxifahrt nicht zu bezahlen. Sie bot der Taxifahrerin an, mit einem Handy zu bezahlen. In einem unbemerkten Moment entwendete sie dann im Gegenzug das Handy der Taxifahrerin.

Am Donnerstag, 22.06.2017, entwendete sie wieder bei dem Discounter auf der Mittelstraße Kleidungsstücke und ein Handy, welches auf der Kassentheke lag.

Sie wurde daraufhin festgenommen und heute in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen der begangenen Diebstähle zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.




1 Kommentar

  1. APPLAUS!!!! So müsste mit allen Straftätern und vor allem Wiederholungstätern umgegangen werden. Es ist kein Wunder, daß die Frau weitergemacht hat. Was hat man denn normalerweise in Deutschland zu befürchten? Die Mühlen der Bürokratie mahlen so langsam, daß die Sachen verjähren bevor sie vor Gericht landen. Und ein Kinderschänder bekommt wegen seiner ach so schlimmen Kindheit und weil er ja 10 Bier getrunken hatte 2 Jahre auf Bewährung. Jedesmal zum heulen.

    Wenn ich diesen Artikel lese, dann kann ich nur hoffen, daß dies kein Einzelfall bleibt, sondern der Normalfall wird. Daumen hoch!!!

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