Alkoholisiert, keine Fahrerlaubnis, Sachschäden: Autofahrer flüchtet erfolglos vor der Polizei

Foto: Daniel Grotjans

Mönchengladbach. (ots) – In der Nacht zu Dienstag flüchtete ein Autofahrer vor
der Polizei, um einer Verkehrskontrolle zu entkommen. Er richtete so einigen
Sachschaden an, bis er zu Fuß flüchtete. Polizisten stellten den Fahrer
allerdings, der einen positiven Alkoholtest vorzuweisen hatte, aber keine
Fahrerlaubnis.

Beamten des Streifendienstes fiel der Volvo kurz nach Mitternacht auf, als er
direkt vor ihnen mit hoher Geschwindigkeit von der Brunnenstraße auf die
Rheydter Straße einbog. Er rutschte dabei auf die Gegenfahrbahn, die Polizisten
entschlossen sich zur Kontrolle und gaben Anhaltezeichen.

Zwar schaute der Fahrer in den Rückspiegel, entschied sich jedoch dazu, stark zu
beschleunigen. Daraufhin folgendes Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe
verfehlten ebenfalls ihre Wirkung: Der Fahrer fuhr, teilweise mit
“Schlangenlinien” über die Breite Straße, bei Rotlicht zeigender Ampel auf die
Gartenstraße und weiter auf die Gartenstraße. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit spielte hierbei keine Rolle für ihn. Er setzte die Flucht
fort, fuhr auf einen Parkplatz an der Friedrich-Ebert-Straße, steuerte auf eine
Wand zu, durchbrach mit dem Auto den daneben befindlichen Bauzaun aus Metall.
Nun auf losem Erdreich riss er eine Laterne aus der Verankerung und fuhr wieder
auf die Friedrich-Ebert-Straße.

Die Beamten verloren ihn kurz aus den Augen, fanden den Volvo aber in der
weiteren Fahndung, der sich in einem Zaun an der Logenstraße festgefahren hatte.
Zuvor hatte er augenscheinlich noch eine Verkehrsinsel mit Verkehrszeichen und
ein geparktes Auto beschädigt.

Das Auto war bei Eintreffen der Polizistinnen und Polizisten verlassen, sie
stellten den 34-jährigen Fahrer aber unweit der Unfallstelle bei seiner
fußläufigen Flucht. Da er körperlichen Widerstand leistete, wurde er fixiert und
zur Wache gebracht. Ein dortiger Atemalkoholtest ergab einen Wert, der für eine
deutliche Alkoholisierung spricht. Weiterhin stellte sich heraus, dass er keine
gültige Fahrerlaubnis hat. Die letztendlichen Eigentumsverhältnisse des Volvos
sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Der Halter des beschädigten Autos
wurde informiert.

Dem 34-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Strafanzeige gegen ihn
beinhaltet u.a. den Verdacht der folgenden Straftaten: Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung aus mehreren Gründen – u.a. durch
Fahrunsicherheit von Alkoholgenuss und grobes und rücksichtsloses Schnellfahren
– sowie Verkehrsunfallflucht.