Geflügelpest bei Wildvögeln in Mönchengladbach bestätigt

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Mönchengladbach In Mönchengladbach ist erstmals ein Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln offiziell bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am Freitag den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 bei einer Wildgans bestätigt, die bereits am 10. Dezember tot am Schloss Wickrath gefunden worden war.

Zuvor hatte das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld in zwei verendeten Kanadagänsen Hinweise auf Aviäre Influenza festgestellt und damit den Verdacht begründet. Eine zweite, am 12. Dezember in Wickrath gefundene Kanadagans wird derzeit noch untersucht. Ein weiterer positiver Befund hätte nach Angaben der Stadt jedoch keine Auswirkungen auf die aktuelle Bewertung der Lage.

Für die Bevölkerung ergeben sich aus dem bestätigten Nachweis derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen. Insbesondere gilt aktuell keine Stallpflicht für Geflügelhaltungen. Diese würde erst greifen, wenn ein Ausbruch in einer gewerblichen oder privaten Geflügelhaltung festgestellt würde.

Die Stadt weist dennoch auf die hohe Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen hin. Vor allem Hausgeflügel ist gefährdet, wenn es Kontakt zu Wildvögeln hat. Geflügelhalterinnen und -halter werden daher dringend gebeten, bestehende Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen unter anderem das Füttern an für Wildvögel unzugänglichen Stellen, der Verzicht auf Oberflächenwasser aus offenen Gewässern sowie die sichere Lagerung von Futter und Einstreu. Zudem sollten Ställe nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen betreten und Bereiche mit vielen Wildvögeln möglichst gemieden werden, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern.

Tierhalter, die erhöhte Verluste oder Krankheitsanzeichen wie Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Atemnot oder neurologische Störungen bei ihren Tieren feststellen, sollen umgehend eine tierärztliche Abklärung veranlassen. Nicht gemeldete Geflügelbestände müssen zudem beim Fachbereich Verbraucherschutz der Stadt sowie bei der Tierseuchenkasse NRW registriert sein, um im Seuchenfall Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln oder anderem Großgeflügel sollen dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt gemeldet werden. Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest stellt die Stadt Mönchengladbach online zur Verfügung.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei Haus- und Wildgeflügel häufig zu schweren Krankheitsverläufen und massenhaftem Verenden führt. Hauptüberträger sind Wasservögel, die das Virus insbesondere während des Vogelzugs verbreiten. Eine Übertragung kann sowohl durch direkten Tierkontakt als auch über kontaminierte Gegenstände, Futter, Wasser oder Kleidung erfolgen.

(rix)