18 Königspythons ausgesetzt – Ordnungsamt ermittelt Aussetzer

Foto: GEM

Mönchengladbach. Die Person, die 18 Schlangen gestern (4. Juli) an einem Container in einer Styroporkiste ausgesetzt hat, konnte vom Ordnungsamt ermittelt werden. Hilfreich waren dabei zwei Zeugen, die sich aufgrund der Berichterstattung gemeldet hatten.

Die Person wurde bereits am gestrigen Nachmittag durch den Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst befragt werden. Letztlich wurde das Aussetzen gestanden.

Sie erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz. Gemäß dieser Vorschrift ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Die Person muss mit einem Bußgeld in der Höhe eines dreistelligen Betrages rechnen.

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Leider kommt es immer wieder zum Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren. Das Ordnungsamt ist hoch motiviert, die Täter zu ermitteln und das Fehlverhalten zu sanktionieren.

In diesem Fall fanden Mitarbeiter der mags vor einem Papiercontainer in Giesenkirchen eine große Styroporbox. Als sie die Box, die eigentlich für Lebensmittel vorgesehen ist, öffneten fanden sie eine große Menge Schlagen in dieser vor. Die hinzugezogenen Kräfte der Feuerwehr brachten die Tiere zu einem Reptilienexperten in Mönchengladbach, der eng mit der Feuerwehr zusammenarbeitet und ihr im Umgang mit Reptilien unterstützend zur Seite steht. Der Experte identifizierte die 18 Schlangen als Königspythons. Königspythons sind Würgeschlangen und nicht giftig.

Leider zeigten zwei Schlangen Zeichen von Mangelernährung. Die Tiere werden in der Obhut des Experten bleiben und zunächst dort aufgepäppelt.




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