Polizei zieht alkoholisierte E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr

Foto: Sascha Rixkens (Archiv)

Mönchengladbach. (ots) Die Polizei Mönchengladbach hatte zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass für die Fahrer von E-Scootern dieselben Promillegrenzen gelten wie zum Beispiel für Autofahrer. Zwei Fahrer mussten das nun am vergangenen Samstag anders lernen.

Um drei Uhr fiel Polizisten am “Alter Markt” ein E-Scooter samt seiner Fahrerin auf, da sie damit verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs war. Zudem beschleunigte sie den E-Scooter, obwohl sehr viele Personen auf dem Gehweg unterwegs waren. Die Polizisten kontrollierten die 24-Jährige Fahrerin und hatten sogleich den Eindruck, dass sie nicht unerheblich alkoholisiert war. Dies bestätigte der Vortest, so dass der jungen Frau eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem fertigten die Polizisten eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Fast zur selben Zeit, um 03.10 Uhr, führten weitere Polizeibeamte gezielte Verkehrskontrollen durch und hielten ebenfalls eine E-Scooter-Fahrerin an. Diese war aus Richtung der Altstadt in Richtung Berliner Platz unterwegs. Da die Polizisten Alkoholgeruch wahrnahmen, führten sie einen Vortest mit ihr durch. Das Ergebnis sprach für eine deutliche Alkoholisierung, so dass der 19-jährigen Fahrerin eine Blutprobe entnommen wurde. Neben der Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss wird die junge Frau aufgrund ihrer aktuellen Probezeit ebenfalls um ihre Fahrerlaubnis bangen müssen.

Vor einer Fahrt auf dem E-Scooter sollte man sich dringendst über die geltenden Vorschriften informieren. Gerne verweisen wir hier noch einmal auf den Flyer der Polizei NRW, der hier zum Download bereit steht: https://polizei.nrw/e-scooter. Damit alle sicher an ihr Ziel kommen.




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