Unbeteiligte macht Bildaufnahmen eines verletzten Radfahrers nach Unfall – Polizei stellt Handy sicher

Foto: Polizei Neuss

Neuss-Rosellen. (ots) Am Mittwochnachmittag (10.02.) beabsichtigte ein 56-Jähriger mit seinem VW-Golf, den Kreisverkehr an der Straße “Am Kirchenmorgen” zu verlassen und auf den Feldweg in Richtung Stüttger Weg einzubiegen. Nach ersten Erkenntnissen übersah der 56-Jährige dabei einen Radfahrer, der aus Richtung Uedesheim kam. Trotz Bremsens konnte eine Kollision nicht verhindert werden und der Autofahrer touchierte den Radfahrer. Der 48-Jährige wurde leicht verletzt und vorsorglich durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizeibeamten vor Ort staunten nicht schlecht, als sie bei der Unfallaufnahme bemerkten, dass eine Beifahrerin in einem wartenden Auto offensichtlich Handy-Aufnahmen des verletzten Radfahrers machte. Unverzüglich schritten die Polizisten ein und stellten das Smartphone der 44-jährigen Düsseldorferin sicher. Die Ordnungshüter wiesen die “Paparazza” darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen von Personen, die sich in einer hilflosen Lage befinden, eine Straftat darstellt.

Bildaufnahmen von Unfallopfern bleiben nicht ohne Konsequenzen: Nicht nur das Handy kann zu Beweiszwecken beschlagnahmt werden, gleichzeitig muss sich der Fotograf / die Fotografin wegen des Verdachts der “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen” (§ 201a Strafgesetzbuch) in einem Strafverfahren verantworten, so auch die Düsseldorferin.